18-Jähriger zeigt Polizei den Hitlergruß
Junger Mann wird zu zwei Freizeitarresten verurteilt
erstellt 20.10.08, 20:08h, aktualisiert 20.10.08, 21:24h
BERNBURG/MZ/PAS. Zu zwei Freizeitarresten ist am Montag ein 18-jähriger Bernburger vom Amtsgericht der Stadt verurteilt worden. Ihm war die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen worden. Die Vorsitzende Richterin sah es als erwiesen an, dass der junge Mann am Abend des 23. Mai dieses Jahres in Richtung eines entgegenkommenden Polizeistreifenwagen den Hitlergruß zeigte. Der Angeklagte war am besagten Tag gegen 22.40 Uhr mit zwei weiteren Personen auf der Halleschen Straße in Bernburg unterwegs gewesen.
"Wir haben den Funkspruch bekommen, dass wir nach einer Gruppe von Jugendlichen Ausschau halten sollten", berichtete eine Polizistin, die vom Gericht als Zeugin geladen worden war und mit ihren Kollegen in der Tatnacht im Streifenwagen saß. Einer der Gesuchten wurde den Beamten dabei mit einer kurzen karierten Hose beschrieben. Eine Beschreibung, die auf den Angeklagten passte. "Als er uns sah, knallte er die Hacken zusammen und machte den Hitlergruß", so die Zeugin. Auch ihre beiden vernommenen Kollegen beschrieben das Geschehen ähnlich.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe jedoch. "Ich habe auf der anderen Seite der Straße einen Kumpel gesehen und habe ihn gegrüßt", sagte er. Außerdem habe er zuvor Alkohol zu sich genommen und sei zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen.
Aufgrund der Tatsache, dass der junge Bernburger bereits einschlägig vorbestraft war, hatte sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zu einem Dauerarrest von zwei Wochen ausgesprochen. Dass die Vorsitzende Richterin sich trotzdem dafür entschied, den jungen Mann nach dem Jugendstrafrecht zu zwei Freizeitstrafen, auch bekannt als Wochenendarrest, zu verurteilen, hatte mit einer Maßnahme zu tun, die der 18-Jährige aktuell ableistet. Außerdem hatte der Jugendgerichtshelfer zuvor eine Reifeverzögerung beim Angeklagten vermutet.




























