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Globalisierung

Kredit von Auslands-Banken

Neue EU-Richtlinie verbessert Vergleichbarkeit - Finanzvertrag jetzt widerrufbar

VON Jürgen Badstübner, 01.08.08, 19:54h
Geldscheine
Euroscheine (Foto: dpa)
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Halle/MZ. Eine Küche oder ein Auto von ausländischen Herstellern legt sich so mancher zu. Einen Kleinkredit dafür besorgen sich die allermeisten dann aber doch lieber bei einer Bank im eigenen Land - und nicht etwa in Schweden, den Niederlanden oder Portugal.

Geht es nach der Europäischen Union, soll die grenzüberschreitende Aufnahme von Darlehen für EU-Bürger künftig aber genauso selbstverständlich sein wie der Einkauf ausländischer Produkte. Das ist das Ziel einer jüngst beschlossenen Richtlinie. Damit soll es einfacher werden, niedrigere Kreditzinsen beim EU-Nachbarn für den Auto- oder Möbelkauf zu nutzen. "Die Entwicklung ist prinzipiell positiv. Aber ein Schlaraffenland für deutsche Kreditnehmer sehe ich noch nicht", sagt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Für hiesige Verbraucher sei der Anreiz, in die Ferne zu schweifen, geringer als in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Und viele ausländische Banken sind wegen des lukrativen Marktes ohnehin längst mit Niederlassungen und Kreditangeboten in Deutschland präsent und sorgen für Wettbewerb, sagt Pauli. "Die neue EU-Richtlinie gilt für Kredite zwischen 200 und 75000 Euro. Nicht darunter fallen jedoch Immobilienkredite", sagt Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. In einem Standardformular müssen laut dem Verbraucherschützer zukünftig ausreichende Informationen für den Verbraucher, etwa der effektive Jahreszins mitgeteilt werden. Damit ist dann laut Kretzschmar eine bessere Vergleichbarkeit von Kreditangeboten im EU-Raum möglich. Immerhin, so Kretzschmar, lag im Jahr 2007 der durchschnittliche Zinssatz für einen Kredit je nach EU-Land zwischen sechs Prozent in Finnland und über zwölf Prozent in Portugal, während in Deutschland acht Prozent zu zahlen waren. Der Verbraucher habe jetzt auch das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrages ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, betont Sven Kretzschmar.

Bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredites könne der Kreditgeber zukünftig eine Entschädigung verlangen. Dies stelle aber für deutsche Verbraucher eine Verschlechterung bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten mit festem Zinssatz, die nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert sind, dar, so der Finanzexperte der Verbraucherzentrale.


    
    
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