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Politik contra Justiz

Richter stoppen Verbote gegen Rechts

Schornsteinfeger darf wieder aufs Dach - Innenstaatssekretär Erben reagiert mit Kritik

VON Hendrik Kranert, 28.07.08, 20:42h, aktualisiert 28.07.08, 21:07h
Schornsteinfeger
Schornsteinfeger (Foto: dpa)
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Magdeburg/MZ. Gleich zweimal haben Gerichte Sachsen-Anhalts Landesregierung im Kampf gegen Rechtsextremismus gestoppt. So hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg das vom Innenministerium verhängte Verbot des Hooligan-Vereins "Blue White Street Elite" vorerst aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Halle erklärte den Entzug der Kehrerlaubnis für einen rechtsextremen Schornsteinfeger durch das Wirtschaftsministerium zunächst für nichtig. In beiden Fällen handelt es sich um Eilverfahren. Die Entscheidungen haben aufschiebende Wirkung bis zu den Hauptverfahren.

Springerstiefel vor NPD-Plakat
Ein Wahlplakat der NPD, davor die Springerstiefel von NPD-Anhängern. (Foto: dpa)
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Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) reagierte mit Kritik: "Vielleicht haben Innenminister Holger Hövelmann und ich das eine oder andere Mal eine intensivere Sicht auf die Probleme des Rechtsextremismus als die Justiz." Es sei für ihn unverständlich, warum das OVG so entschieden habe. Das Gericht verteidigte die Entscheidung: Für das Verbot des Vereins gebe es keine Voraussetzungen, sagte OVG-Sprecher Niels Semmelhaack. So sei weder erkennbar, dass es sich um einen Zusammenschluss im Sinne des Vereinsrechts handele, noch gebe es Erkenntnisse darüber, dass die Gruppe politisch motivierte Gewaltstraftaten begehe.

Zu diesem Schluss sei auch das zuständige Referat im Innenministerium per Aktenvermerk gekommen. "Auch im gerichtlichen Verfahren ist nicht erläutert worden, warum der Verein verboten werden soll", so Semmelhaack. Erben räumte den Aktenvermerk ein, bestritt aber vehement, keine weitere Erklärungen abgegeben zu haben. "Wir haben umfangreich nachgelegt", so Erben. Zudem zeige die Entwicklung, dass aus der Gruppe heraus weiter Straftaten begangen würden. Eine Beschwerde wolle man aber nicht einlegen, sondern das Hauptverfahren abwarten.

Das Wirtschaftsministerium hat unterdessen erklärt, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts im Verfahren gegen den Lauchaer Bezirkschornsteinfeger Lutz Battke Beschwerde einzulegen. Battke, der für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sitzt, war aufgrund seiner politischen Betätigung die Kehrgenehmigung entzogen worden. Diese Begründung ließ das Gericht nicht gelten: Die geforderte Zuverlässigkeit und Verfassungstreue Battkes erstrecke sich nur auf dessen Beruf und nicht auf sein Privatleben.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, dass es deutlichere gesetzliche Regelungen als bisher bedürfe. In anderen Bundesländern gebe es bereits Initiativen, die Verfassungstreue als Einstellungsbedingung für Beschäftigte mit hoheitlichen Aufgaben fordern.


    
    
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