Politik contra Justiz
Richter stoppen Verbote gegen Rechts
Schornsteinfeger darf wieder aufs Dach - Innenstaatssekretär Erben reagiert mit Kritik
VON Hendrik Kranert, 28.07.08, 20:42h, aktualisiert 28.07.08, 21:07h
Magdeburg/MZ. Gleich zweimal haben
Gerichte Sachsen-Anhalts Landesregierung im
Kampf gegen Rechtsextremismus gestoppt. So
hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg
das vom Innenministerium verhängte Verbot
des Hooligan-Vereins "Blue White Street Elite"
vorerst aufgehoben. Das Verwaltungsgericht
Halle erklärte den Entzug der Kehrerlaubnis
für einen rechtsextremen Schornsteinfeger
durch das Wirtschaftsministerium zunächst
für nichtig. In beiden Fällen handelt es sich
um Eilverfahren. Die Entscheidungen haben
aufschiebende Wirkung bis zu den Hauptverfahren.

Ein Wahlplakat der NPD, davor die Springerstiefel von NPD-Anhängern. (Foto: dpa)
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) reagierte mit Kritik: "Vielleicht haben Innenminister
Holger Hövelmann und ich das eine oder andere
Mal eine intensivere Sicht auf die Probleme
des Rechtsextremismus als die Justiz." Es
sei für ihn unverständlich, warum das OVG
so entschieden habe. Das Gericht verteidigte
die Entscheidung: Für das Verbot des Vereins
gebe es keine Voraussetzungen, sagte OVG-Sprecher
Niels Semmelhaack. So sei weder erkennbar,
dass es sich um einen Zusammenschluss im Sinne
des Vereinsrechts handele, noch gebe es Erkenntnisse
darüber, dass die Gruppe politisch motivierte
Gewaltstraftaten begehe.
Zu diesem Schluss sei auch das zuständige
Referat im Innenministerium per Aktenvermerk
gekommen. "Auch im gerichtlichen Verfahren
ist nicht erläutert worden, warum der Verein
verboten werden soll", so Semmelhaack. Erben
räumte den Aktenvermerk ein, bestritt aber
vehement, keine weitere Erklärungen abgegeben
zu haben. "Wir haben umfangreich nachgelegt",
so Erben. Zudem zeige die Entwicklung, dass
aus der Gruppe heraus weiter Straftaten begangen
würden. Eine Beschwerde wolle man aber nicht
einlegen, sondern das Hauptverfahren abwarten.
Das Wirtschaftsministerium hat unterdessen
erklärt, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts
im Verfahren gegen den Lauchaer Bezirkschornsteinfeger
Lutz Battke Beschwerde einzulegen. Battke,
der für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises
sitzt, war aufgrund seiner politischen Betätigung
die Kehrgenehmigung entzogen worden. Diese
Begründung ließ das Gericht nicht gelten:
Die geforderte Zuverlässigkeit und Verfassungstreue
Battkes erstrecke sich nur auf dessen Beruf
und nicht auf sein Privatleben.
Das Wirtschaftsministerium erklärte, dass
es deutlichere gesetzliche Regelungen als
bisher bedürfe. In anderen Bundesländern gebe
es bereits Initiativen, die Verfassungstreue
als Einstellungsbedingung für Beschäftigte
mit hoheitlichen Aufgaben fordern.




































