«Sturm 34»-Prozess in Sachsen
Landgericht schließt Öffentlichkeit aus
Richter: Ein Angeklagter ist minderjährig - Nebenklage eines Opfers nicht zugelassen
erstellt 17.07.08, 14:47h, aktualisiert 17.07.08, 14:48h

Jugendliche Zuhörer im Landgericht Dresden beim Prozess gegen fünf Angeklagte aus der inzwischen verbotenen Kameradschaft «Sturm 34». (Foto: dpa)
Chemnitz/dpa. Das Chemnitzer Landgericht hat am zweiten
Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen den mutmaßlichen
Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Gruppierung «Sturm 34» die
Öffentlichkeit überraschend ausgeschlossen. Richter Kay-Uwe Sander
begründete seine Entscheidung am Donnerstag damit, dass der
Angeklagte bei einem der zu verhandelnden Fälle noch minderjährig
war. Deshalb wurde auch die Nebenklage eines Opfers nicht zugelassen.
Der Rechtsextreme muss sich wegen mehrfacher Körperverletzung
verantworten. Das Amtsgericht Chemnitz hatte ihn deswegen im Februar
zu 19 Monaten Haft verurteilt. Dagegen legten Verteidigung und
Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.
Das Amtsgericht hatte die Öffentlichkeit in dem Verfahren ebenso
wie die Nebenklage noch zugelassen. Das Landgericht betonte, dass das
Schutzinteresse des zum Tatzeitpunkt noch Jugendlichen im
Vordergrunde stehe. Auch eine Verschärfung des Jugendstrafrechts
hinsichtlich der Zulässigkeit einer Nebenklage spielte laut Gericht
keine Rolle, da es sich bei den angeklagten Straftaten lediglich um
«Vergehen» und nicht um «Verbrechen» handele. Vergehen sind
minderschwere Straftaten. Die Kammer ging damit über den Antrag der
Verteidigung hinaus, die zum Prozessauftakt am Mittwoch lediglich den
Ausschluss der Nebenklage gefordert hatte.
Der Angeklagte muss sich wegen drei brutaler Übergriffe
verantworten. Im Februar 2006 - als er noch 17 Jahre alt war - soll
er zusammen mit etwa zehn weiteren Neonazis eine Schülergruppe in
Mittweida angegriffen und verletzt haben. Im Januar 2007 war er laut
Anklage wieder Teil einer Gruppe, die ein Feuerwehrfest in Lunzenau
(Landkreis Mittweida) überfiel. Knapp einen Monat später war das Café
Courage in Döbeln Ziel eines Angriffs. In allen drei Fällen gab es
mehrere Verletzte. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten in allen
drei Fällen für schuldig gesprochen, weil er als einer der wenigen
Beteiligten identifiziert wurde.
Der Neonazi steht bereits seit April mit vier weiteren Angeklagten
wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten
vor dem Landgericht Dresden. Im April 2007 hatte Innenminister
Albrecht Buttolo (CDU) die Neonazi-Gruppierung «Sturm 34» nach
zahlreichen Übergriffen verboten.












































