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«Sturm 34»-Prozess in Sachsen

Landgericht schließt Öffentlichkeit aus

Richter: Ein Angeklagter ist minderjährig - Nebenklage eines Opfers nicht zugelassen

erstellt 17.07.08, 14:47h, aktualisiert 17.07.08, 14:48h
Rechtsextreme
Jugendliche Zuhörer im Landgericht Dresden beim Prozess gegen fünf Angeklagte aus der inzwischen verbotenen Kameradschaft «Sturm 34». (Foto: dpa)
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Chemnitz/dpa. Das Chemnitzer Landgericht hat am zweiten Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Gruppierung «Sturm 34» die Öffentlichkeit überraschend ausgeschlossen. Richter Kay-Uwe Sander begründete seine Entscheidung am Donnerstag damit, dass der Angeklagte bei einem der zu verhandelnden Fälle noch minderjährig war. Deshalb wurde auch die Nebenklage eines Opfers nicht zugelassen. Der Rechtsextreme muss sich wegen mehrfacher Körperverletzung verantworten. Das Amtsgericht Chemnitz hatte ihn deswegen im Februar zu 19 Monaten Haft verurteilt. Dagegen legten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Das Amtsgericht hatte die Öffentlichkeit in dem Verfahren ebenso wie die Nebenklage noch zugelassen. Das Landgericht betonte, dass das Schutzinteresse des zum Tatzeitpunkt noch Jugendlichen im Vordergrunde stehe. Auch eine Verschärfung des Jugendstrafrechts hinsichtlich der Zulässigkeit einer Nebenklage spielte laut Gericht keine Rolle, da es sich bei den angeklagten Straftaten lediglich um «Vergehen» und nicht um «Verbrechen» handele. Vergehen sind minderschwere Straftaten. Die Kammer ging damit über den Antrag der Verteidigung hinaus, die zum Prozessauftakt am Mittwoch lediglich den Ausschluss der Nebenklage gefordert hatte.

Der Angeklagte muss sich wegen drei brutaler Übergriffe verantworten. Im Februar 2006 - als er noch 17 Jahre alt war - soll er zusammen mit etwa zehn weiteren Neonazis eine Schülergruppe in Mittweida angegriffen und verletzt haben. Im Januar 2007 war er laut Anklage wieder Teil einer Gruppe, die ein Feuerwehrfest in Lunzenau (Landkreis Mittweida) überfiel. Knapp einen Monat später war das Café Courage in Döbeln Ziel eines Angriffs. In allen drei Fällen gab es mehrere Verletzte. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten in allen drei Fällen für schuldig gesprochen, weil er als einer der wenigen Beteiligten identifiziert wurde.

Der Neonazi steht bereits seit April mit vier weiteren Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten vor dem Landgericht Dresden. Im April 2007 hatte Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) die Neonazi-Gruppierung «Sturm 34» nach zahlreichen Übergriffen verboten.


    
    
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