Landgericht Halle
Haftstrafen nach Anschlag
Brandsätze in Asylbewerberheim Sangerhausen geworfen - Richter: Versuchter Mord
erstellt 30.06.08, 13:43h, aktualisiert 30.06.08, 21:37h

Die Angeklagten Christian K. (v.l.), Danny R. und Glenn Frank K. sitzen im Landgericht in Halle auf der Anklagebank. Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen ist das für Montagmorgen erwartete Urteil zunächst verschoben worden. (Foto: ddp)
Halle/Sangerhausen/MZ/szö. Eineinhalb
Jahre nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim
in Sangerhausen (Mansfeld-Südharz) hat das
Landgericht Halle am Montag drei Angeklagte
wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung
zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und
vier Monaten verurteilt. Eine 22-Jährige wurde
wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe auf Bewährung
verurteilt.
Die Richter sahen es nach über einem Jahr
Verhandlung als erwiesen an, dass die vier
Angeklagten am 6. Januar 2007 in den frühen
Morgenstunden die Unterkunft mit mindestens
zwei Molotow-Cocktails in Brand gesteckt hatten.
Ein 24-jähriger aus dem Niger konnte die beiden
anderen Mitbewohner aus Liberia und Burkina
Faso wecken und in Sicherheit bringen, so dass niemand verletzt wurde. Dennoch leiden
die Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger
auftraten, nach Angaben ihrer Anwälte noch
immer unter Ängsten. "Es war ein feiger und
menschenverachtender Anschlag", sagte der
Vorsitzende Richter Peter zur Nieden in der
Urteilsbegründung. Das Motiv sei die ausländerfeindliche
Gesinnung aller Angeklagten gewesen.
Auslöser, so zur Nieden, war ein Racheakt
gegen das 24-jährige Opfer, das wenige Monate
zuvor den Hauptangeklagten nach einer tätlichen
Auseinandersetzung angezeigt hatte. Während
einer der Angeklagten in der Verhandlung ein
Teilgeständnis abgelegt hatte, bestritten
die drei anderen die Vorwürfe. Zu Prozessende
beteuerte jedoch die 22-Jährige, die bei der
Tat als Fahrerin fungierte, dass sie sich
dafür schämt, zur rechten Szene Kontakte gehabt
zu haben.
Trotz der Haftstrafen von drei Jahren und
neun Monaten, vier Jahren und neun Monaten
sowie fünf Jahren und vier Monaten kamen alle
drei Angeklagten unter Auflagen auf freien
Fuß. Die Männer hätten einen festen Wohnsitz
und soziale Bindungen, begründete das Gericht
die Entscheidung. Eine sofortige Beschwerde
der Staatsanwaltschaft wurde von den Richtern
zurückgewiesen.












































