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Landgericht Halle

Haftstrafen nach Anschlag

Brandsätze in Asylbewerberheim Sangerhausen geworfen - Richter: Versuchter Mord

erstellt 30.06.08, 13:43h, aktualisiert 30.06.08, 21:37h
Landgericht
Die Angeklagten Christian K. (v.l.), Danny R. und Glenn Frank K. sitzen im Landgericht in Halle auf der Anklagebank. Im Prozess um den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen ist das für Montagmorgen erwartete Urteil zunächst verschoben worden. (Foto: ddp)
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Halle/Sangerhausen/MZ/szö. Eineinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen (Mansfeld-Südharz) hat das Landgericht Halle am Montag drei Angeklagte wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Eine 22-Jährige wurde wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Richter sahen es nach über einem Jahr Verhandlung als erwiesen an, dass die vier Angeklagten am 6. Januar 2007 in den frühen Morgenstunden die Unterkunft mit mindestens zwei Molotow-Cocktails in Brand gesteckt hatten. Ein 24-jähriger aus dem Niger konnte die beiden anderen Mitbewohner aus Liberia und Burkina Faso wecken und in Sicherheit bringen, so dass niemand verletzt wurde. Dennoch leiden die Opfer, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, nach Angaben ihrer Anwälte noch immer unter Ängsten. "Es war ein feiger und menschenverachtender Anschlag", sagte der Vorsitzende Richter Peter zur Nieden in der Urteilsbegründung. Das Motiv sei die ausländerfeindliche Gesinnung aller Angeklagten gewesen.

Auslöser, so zur Nieden, war ein Racheakt gegen das 24-jährige Opfer, das wenige Monate zuvor den Hauptangeklagten nach einer tätlichen Auseinandersetzung angezeigt hatte. Während einer der Angeklagten in der Verhandlung ein Teilgeständnis abgelegt hatte, bestritten die drei anderen die Vorwürfe. Zu Prozessende beteuerte jedoch die 22-Jährige, die bei der Tat als Fahrerin fungierte, dass sie sich dafür schämt, zur rechten Szene Kontakte gehabt zu haben.

Trotz der Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten, vier Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und vier Monaten kamen alle drei Angeklagten unter Auflagen auf freien Fuß. Die Männer hätten einen festen Wohnsitz und soziale Bindungen, begründete das Gericht die Entscheidung. Eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde von den Richtern zurückgewiesen.


    
    
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