Burgenlandkreis
CDU scheitert mit Ausschluss eines Mitglieds
Hotelier Becker bleibt weiterhin Parteizugehörig - NPD-Treffen geduldet
erstellt 17.06.08, 20:51h

Soll aus der CDU wegen rechtsextremer Treffen in seinem Hotel ausgeschlossen werden: Wilfried Becker. (Foto: Archiv)
Magdeburg/MZ/mab. Das vom CDU-Verband
Burgenlandkreis betriebene Parteiausschlussverfahren
gegen den Hotelier Wilfried Becker ist vorerst
gescheitert. Das CDU-Parteigericht in Dessau-Roßlau
teilte auf Anfrage lediglich mit, dass der
Antrag abgelehnt wurde und Becker weiterhin
Parteimitglied sei. Eine Begründung der Entscheidung
liege noch nicht vor.
Rechte Veranstaltungen
Becker wurde für die CDU in den Kreistag
des Burgenlandkreises und in den Gemeinderat
Bad Kösen gewählt. Das Ausschlussverfahren
leitete die CDU ein, weil Becker mehrere rechtsextreme
Veranstaltungen in dem Hotel "Kurgarten",
das er bis 2004 als Geschäftsführer leitete,
zugelassen hatte. In den Fokus waren die Vorfälle
im Herbst 2007 geraten, als ein Kongress eines
NPD-Verlages in dem inzwischen von Beckers
Sohn geführten Hotel stattfand. Der CDU-Kreisverband
hatte daraufhin wegen grundsätzlicher Verstöße
gegen die Parteiordnung den Ausschluss Beckers
beantragt.
Offen blieb gestern, aus welchen Gründen der
Antrag vor dem Landesparteigericht gescheitert
ist. Dessen Vorsitzender Joerg Kriewitz, der
die Begründung des Urteils verfasst, wollte
sich dazu nicht äußern. Das Schriftstück liege
in zwei Wochen vor und könne dann diskutiert
werden. Die Verzögerung bei der Urteilsbegründung
erklärte er damit, dass er den Parteigerichts-Vorsitz
neben seiner arbeitsintensiven Tätigkeit als
Direktor des Amtsgerichts Wittenberg ehrenamtlich
ausübe.
Widerspruch ist möglich
Die Begründung der Entscheidung kennt
auch Götz Ullrich, CDU-Chef des Burgenlandes,
nicht: "Ohne diese werden wir uns nicht zu
dem Vorgang äußern." Ungeklärt ist damit auch
die Frage, ob der Verband gegen das Urteil
vorgehen will. Für den Chef der Landes-CDU
Thomas Webel wäre das ein zu erwartender Vorgang:
"Es steht mir nicht zu, ein richterliches
Urteil zu kritisieren. Aber der Verband hat
die Möglichkeit, in Widerspruch zu gehen."
Becker, der seine kommunalen Ämter während
des Verfahrens teilweise ruhen ließ, kündigte
unterdessen an, er wolle seine Arbeit dort
"ab sofort wieder aufnehmen".












































