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Burgenlandkreis

CDU scheitert mit Ausschluss eines Mitglieds

Hotelier Becker bleibt weiterhin Parteizugehörig - NPD-Treffen geduldet

erstellt 17.06.08, 20:51h
Wilfried Becker
Soll aus der CDU wegen rechtsextremer Treffen in seinem Hotel ausgeschlossen werden: Wilfried Becker. (Foto: Archiv)
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Magdeburg/MZ/mab. Das vom CDU-Verband Burgenlandkreis betriebene Parteiausschlussverfahren gegen den Hotelier Wilfried Becker ist vorerst gescheitert. Das CDU-Parteigericht in Dessau-Roßlau teilte auf Anfrage lediglich mit, dass der Antrag abgelehnt wurde und Becker weiterhin Parteimitglied sei. Eine Begründung der Entscheidung liege noch nicht vor.

Rechte Veranstaltungen

Becker wurde für die CDU in den Kreistag des Burgenlandkreises und in den Gemeinderat Bad Kösen gewählt. Das Ausschlussverfahren leitete die CDU ein, weil Becker mehrere rechtsextreme Veranstaltungen in dem Hotel "Kurgarten", das er bis 2004 als Geschäftsführer leitete, zugelassen hatte. In den Fokus waren die Vorfälle im Herbst 2007 geraten, als ein Kongress eines NPD-Verlages in dem inzwischen von Beckers Sohn geführten Hotel stattfand. Der CDU-Kreisverband hatte daraufhin wegen grundsätzlicher Verstöße gegen die Parteiordnung den Ausschluss Beckers beantragt.

Offen blieb gestern, aus welchen Gründen der Antrag vor dem Landesparteigericht gescheitert ist. Dessen Vorsitzender Joerg Kriewitz, der die Begründung des Urteils verfasst, wollte sich dazu nicht äußern. Das Schriftstück liege in zwei Wochen vor und könne dann diskutiert werden. Die Verzögerung bei der Urteilsbegründung erklärte er damit, dass er den Parteigerichts-Vorsitz neben seiner arbeitsintensiven Tätigkeit als Direktor des Amtsgerichts Wittenberg ehrenamtlich ausübe.

Widerspruch ist möglich

Die Begründung der Entscheidung kennt auch Götz Ullrich, CDU-Chef des Burgenlandes, nicht: "Ohne diese werden wir uns nicht zu dem Vorgang äußern." Ungeklärt ist damit auch die Frage, ob der Verband gegen das Urteil vorgehen will. Für den Chef der Landes-CDU Thomas Webel wäre das ein zu erwartender Vorgang: "Es steht mir nicht zu, ein richterliches Urteil zu kritisieren. Aber der Verband hat die Möglichkeit, in Widerspruch zu gehen." Becker, der seine kommunalen Ämter während des Verfahrens teilweise ruhen ließ, kündigte unterdessen an, er wolle seine Arbeit dort "ab sofort wieder aufnehmen".


    
    
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