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Sachsen-Anhalt

Land will Demos von Nazis verhindern

Deutliche Verschärfung des Versammlungsrechts geplant

VON Manuela Bank, 15.04.08, 22:03h
Neonazi-Demonstration in Magdeburg 2005
Ein breites Bündnis will den Geschichtsmissbrauch durch Neonazis verhindern. (Foto: dpa)
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Magdeburg/MZ. Die Landesregierung will verstärkt gegen rechtsextreme Demonstrationen an Gedenkstätten und bestimmten Tagen vorgehen. Das Kabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg.

Das geplante Versammlungsgesetz für Sachsen-Anhalt soll weitgehend der Bundesgesetzgebung folgen, sie aber in einem wesentlichen Punkt deutlich verschärfen. Damit ist nicht mehr allein eine Gefährdung der Ordnung und öffentlichen Sicherheit bei einem Versammlungsverbot von Belang. "Wir wollen politische Demonstrationen rechtsextremer Gruppen an bestimmten historischen Tagen und historischen Stätten unterbinden", sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD).

Das heißt: Unterbunden werden sollen Aktionen, "wenn Anlass zur Sorge besteht, dass die Würde der Opfer von politischer Verfolgung verletzt werden" könnte. Benannt sind im Entwurf zehn Orte - zum einen Erinnerungsstätten für Nazi-und Kriegsopfer, aber auch zwei Stätten, an denen an Menschenrechtsverletzungen während der SED-Diktatur erinnert wird. Aufgeführt sind ebenso sieben Daten, die historische Bedeutung haben.

"Wir sind bislang nur eingeschränkt in der Lage, solche Demonstrationen zu verbieten", so Hövelmann. Bisher waren Demonstrationsverbote an den benannten Orten wiederholt ein Fall für die Gerichte - mit wechselhaftem Ausgang. Das neue Versammlungsrecht soll daher eine klare Rechtsgrundlage schaffen. So schließe die Formulierung im Entwurf auch nicht aus, dass eine von einer Partei wie der NPD angemeldete Demonstration untersagt werden könne, sagte Martin Krems, Sprecher im Innenministerium. "Wir betreten mit dem Gesetzentwurf kein juristisches Neuland", so Krems. Im Bundesversammlungsrecht gebe es diesen Passus für das Holocaust-Denkmal in Berlin.

Die Landtagsfraktion Die Linke sieht indes noch Klärungsbedarf. Es müsse sorgfältig geprüft werden, ob die Pläne tatsächlich geeignet seien, öffentliche rechtsextremistische Provokationen im gewünschten Maß zu verhindern. "Eine politisch motivierte Einschränkung des Versammlungsrechtes kann nicht demokratisches Ziel sein." Man plädiere daher dafür, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außerordentlich sensibel zu behandeln, sagte Gudrun Tiedge, rechtspolitische Sprecherin der Linken im Landtag.



    
    
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