Geschichte
Keine Einfahrt für «Zug der Erinnerung» im Berliner Hauptbahnhof
Bundesnetzagentur beanstandet Entscheidung formal nicht - Streit um Finanzierung
erstellt 10.04.08, 19:05h, aktualisiert 11.04.08, 18:02h
Berlin/Bonn/dpa. Der «Zug der Erinnerung» mit einer
Ausstellung über die Deportationen in Nazi-Deutschland darf an diesem
Sonntag nicht in den Berliner Hauptbahnhof einfahren. Die
Bundesnetzagentur in Bonn beanstandete diese Entscheidung der
Deutschen Bahn formal nicht. Als für den Wettbewerb auf dem
Schienennetz zuständige Behörde konnte sie allerdings den Konflikt
zwischen der Initiative des Gedenkzuges und der Bahn nicht lösen.
Netzagentur-Präsident Matthias Kurth zeigte sich am Donnerstag über
das Verhalten der Bahn enttäuscht. Der Verein «Zug der Erinnerung»
besteht weiterhin auf einer Präsentation der Ausstellung in
Eisenbahnwaggons auf dem Hauptbahnhof.
Auch über die Finanzierung des Projekts gibt es eine
Auseinandersetzung, in die sich jetzt der Bundestag einschaltete. Die
verkehrspolitischen Sprecher aller Fraktionen forderten die Bahn auf,
100 000 Euro zur Abgeltung der für die mobile Ausstellung nötigen
Trassengebühr an den Trägerverein zu überweisen.
Dagegen hatte Bahn-Aufsichtsratschef Werner Müller vorgeschlagen,
die Bahn solle stattdessen eine Spende in gleicher Höhe an
gemeinnützige jüdische Einrichtungen zahlen. Darauf habe man sich im
Präsidium des Aufsichtsrats verständigt, wie aus einem dpa
vorliegenden Brief Müllers an die Abgeordneten hervorgeht. Diese
lehnten das ab. In einer Antwort schrieben sie: «Den Zug der
Erinnerung nicht mit einer Spende zu unterstützen, dafür aber andere
jüdische Organisationen, wirkt auch in der Öffentlichkeit wie eine
"Strafspende".»
Bei einer Anhörung der Netzagentur mit beiden Streitparteien ist
nach Angaben Kurths in der Sache kein Kompromiss gefunden worden.
«Leider ist das Eisenbahnrecht nicht die geeignete Grundlage, dieses
historisch bedeutsame und sensible Anliegen sachgerecht zu lösen»,
fügte er hinzu. Die Netzagentur hatte sich nach eigenen Angaben
mehrere Tage «engagiert, um eine angemessene Präsentationsmöglichkeit
im Berliner Hauptbahnhof zu finden».
Die Bahn verwies am Donnerstag darauf, dass der vom Trägerverein
des Gedenkzuges gewünschte zweitägige Aufenthalt im Hauptbahnhof am
Sonntag und Montag (13./14. April) «in Berlin zu erheblichen
Verspätungen und Verkehrsproblemen» führen würde. Diese
Schwierigkeiten rechtfertigen es nach Ansicht des Vereins aber nicht,
dem Gedenkzug die Einfahrt in den Hauptbahnhof zu verwehren.
Vereinsvorsitzender Hans-Rüdiger Minow erinnerte daran, dass vom
damaligen Lehrter Bahnhof in den Jahren 1941/42 mehr als 7000
Menschen deportiert worden seien.
Netzagentur-Präsident Kurth appellierte in Bonn an den Bahn-Vorstand, dem «Zug der Erinnerung» «eine Möglichkeit zur angemessenen
Präsentation im Berliner Hauptbahnhof zu geben». Er sei «enttäuscht
darüber, dass dem entsprechenden Antrag aus verkehrlichen und
betrieblichen Gründen «noch nicht entsprochen worden» sei.
Die Bahn bot der Initiative sieben andere Berliner Bahnhöfe als
Standorte für den Zug an. Außer Grunewald nannte sie die Stationen
Südkreuz, Gesundbrunnen, Charlottenburg, Schöneweide, Lichtenberg und
Ostbahnhof. Drei davon hatte sich der Trägerverein selbst für den
insgesamt zehntägigen Zugaufenthalt in Berlin gewünscht.
Die Bahn forderte die Initiative auf, den «von ihr ideologisch
geführten Konflikt zu beenden». So hätten die Ausstellungsmacher am
Mittwoch erneut eine Fahrt des Gedenkzuges an das Mahnmal «Gleis 17»
im ehemaligen Deportationsbahnhof Berlin-Grunewald beantragt. Dieses
Mahnmal sei seit Jahren vom Schienennetz abgetrennt und für Züge
nicht erreichbar. Minow sagte dazu, der Verein werde missverstanden.
Er wolle seinen Gedenkzug nicht auf das Gleis des Mahnmals fahren
lassen, sondern auf ein benachbartes Gleis mit Bahnsteig.































