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Geschichte

Keine Einfahrt für «Zug der Erinnerung» im Berliner Hauptbahnhof

Bundesnetzagentur beanstandet Entscheidung formal nicht - Streit um Finanzierung

erstellt 10.04.08, 19:05h, aktualisiert 11.04.08, 18:02h
«Zug der Erinnerung»
Der «Zug der Erinnerung». (Foto: dpa)
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Berlin/Bonn/dpa. Der «Zug der Erinnerung» mit einer Ausstellung über die Deportationen in Nazi-Deutschland darf an diesem Sonntag nicht in den Berliner Hauptbahnhof einfahren. Die Bundesnetzagentur in Bonn beanstandete diese Entscheidung der Deutschen Bahn formal nicht. Als für den Wettbewerb auf dem Schienennetz zuständige Behörde konnte sie allerdings den Konflikt zwischen der Initiative des Gedenkzuges und der Bahn nicht lösen. Netzagentur-Präsident Matthias Kurth zeigte sich am Donnerstag über das Verhalten der Bahn enttäuscht. Der Verein «Zug der Erinnerung» besteht weiterhin auf einer Präsentation der Ausstellung in Eisenbahnwaggons auf dem Hauptbahnhof.

Auch über die Finanzierung des Projekts gibt es eine Auseinandersetzung, in die sich jetzt der Bundestag einschaltete. Die verkehrspolitischen Sprecher aller Fraktionen forderten die Bahn auf, 100 000 Euro zur Abgeltung der für die mobile Ausstellung nötigen Trassengebühr an den Trägerverein zu überweisen.

Dagegen hatte Bahn-Aufsichtsratschef Werner Müller vorgeschlagen, die Bahn solle stattdessen eine Spende in gleicher Höhe an gemeinnützige jüdische Einrichtungen zahlen. Darauf habe man sich im Präsidium des Aufsichtsrats verständigt, wie aus einem dpa vorliegenden Brief Müllers an die Abgeordneten hervorgeht. Diese lehnten das ab. In einer Antwort schrieben sie: «Den Zug der Erinnerung nicht mit einer Spende zu unterstützen, dafür aber andere jüdische Organisationen, wirkt auch in der Öffentlichkeit wie eine "Strafspende".»

Bei einer Anhörung der Netzagentur mit beiden Streitparteien ist nach Angaben Kurths in der Sache kein Kompromiss gefunden worden. «Leider ist das Eisenbahnrecht nicht die geeignete Grundlage, dieses historisch bedeutsame und sensible Anliegen sachgerecht zu lösen», fügte er hinzu. Die Netzagentur hatte sich nach eigenen Angaben mehrere Tage «engagiert, um eine angemessene Präsentationsmöglichkeit im Berliner Hauptbahnhof zu finden».

Die Bahn verwies am Donnerstag darauf, dass der vom Trägerverein des Gedenkzuges gewünschte zweitägige Aufenthalt im Hauptbahnhof am Sonntag und Montag (13./14. April) «in Berlin zu erheblichen Verspätungen und Verkehrsproblemen» führen würde. Diese Schwierigkeiten rechtfertigen es nach Ansicht des Vereins aber nicht, dem Gedenkzug die Einfahrt in den Hauptbahnhof zu verwehren. Vereinsvorsitzender Hans-Rüdiger Minow erinnerte daran, dass vom damaligen Lehrter Bahnhof in den Jahren 1941/42 mehr als 7000 Menschen deportiert worden seien.

Netzagentur-Präsident Kurth appellierte in Bonn an den Bahn-Vorstand, dem «Zug der Erinnerung» «eine Möglichkeit zur angemessenen Präsentation im Berliner Hauptbahnhof zu geben». Er sei «enttäuscht darüber, dass dem entsprechenden Antrag aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen «noch nicht entsprochen worden» sei.

Die Bahn bot der Initiative sieben andere Berliner Bahnhöfe als Standorte für den Zug an. Außer Grunewald nannte sie die Stationen Südkreuz, Gesundbrunnen, Charlottenburg, Schöneweide, Lichtenberg und Ostbahnhof. Drei davon hatte sich der Trägerverein selbst für den insgesamt zehntägigen Zugaufenthalt in Berlin gewünscht.

Die Bahn forderte die Initiative auf, den «von ihr ideologisch geführten Konflikt zu beenden». So hätten die Ausstellungsmacher am Mittwoch erneut eine Fahrt des Gedenkzuges an das Mahnmal «Gleis 17» im ehemaligen Deportationsbahnhof Berlin-Grunewald beantragt. Dieses Mahnmal sei seit Jahren vom Schienennetz abgetrennt und für Züge nicht erreichbar. Minow sagte dazu, der Verein werde missverstanden. Er wolle seinen Gedenkzug nicht auf das Gleis des Mahnmals fahren lassen, sondern auf ein benachbartes Gleis mit Bahnsteig.


    
    
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