Gutachten nicht möglich - aber Zeugen sagen aus
Prozess gegen sieben Bitterfeld-Wolfener in Dessau fortgesetzt
VON Lothar Gens, 08.04.08, 19:06h, aktualisiert 08.04.08, 20:35h
Dessau-Roßlau/MZ. Ursprünglich sollte am dritten Verhandlungstag gegen sieben junge Bitterfeld-Wolfener (17 bis 21 Jahre alt), denen schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird, ein Sachverständiger sein Gutachten vortragen (die MZ berichtete am 14. und 28. März).
Dies hatte sich nötig gemacht, weil der Hauptangeklagte, der während der Auseinandersetzung der Angeklagten mit drei Jugendlichen aus der linken Szene maskiert mit einem Teleskopschlagstock vorgegangen sein soll, angegeben hatte, 25 Wochen lang Anabolika-Präparate gespritzt und eingenommen zu haben. Das soll bei ihm u. a. verminderte Steuerungsfähigkeit und unkontrollierte Wutausbrüche zur Folge gehabt haben. Der Sachverständige aber sah sich am Dienstag nicht in der Lage, diesbezüglich Stellung zu nehmen: Aufgrund eines Informationsdefizits, das auf dem Dienstweg entstanden ist, war er nicht ausreichend über die Ausgangslage informiert worden.
Um das so schnell wie möglich zu kompensieren, nutzte er die weitere Verhandlung dafür, sich zu informieren, ehe er weiter recherchiert und dem Gericht dann am nächsten Verhandlungstag (22. April ab 13.30 Uhr) zur Verfügung steht. Die 2. Strafkammer am Landgericht Dessau-Roßlau unter Vorsitz von Thomas Knief ging also zur Zeugenanhörung über.
Es sagten die drei Geschädigten aus, die am 27. Oktober des Vorjahres von den sieben Angeklagten, die teilweise der rechten Szene zugeordnet werden, auf dem Bitterfelder Netto-Parkplatz angegriffen worden sind. Während der jüngste der drei (der 15-Jährige, der seine von einem Angeklagten mitgenommenen Stiefel ausziehen musste) sich relativ genau an die Vorgänge und die Hiebe des maskierten Täters mit dem Schlagstock und eines weiteren erinnerte, konnten die beiden anderen Zeugen kein so differenziertes Bild mehr vom damaligen Geschehen abgeben. Übereinstimmend aber sagten alle drei aus, zum Tatzeitpunkt nichts von einer Vorgeschichte gewusst zu haben und auch nicht darauf aufmerksam gemacht worden zu sein (zwei Tage zuvor soll ein "Linker" u. a. das Moped des Bruders eines Angeklagten beschädigt haben).
Am nächsten Verhandlungstag will die 2. Strafkammer das Gutachten und die Plädoyers hören.

































