Jalloh-Prozess
Vorstoß von ungewohnter Seite
Nebenklage will Freispruch für einen Angeklagten
VON Alexander Schierholz, 28.03.08, 21:38h, aktualisiert 28.03.08, 22:03h

Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle. (Foto: Archiv)
Dessau/MZ. Der Schritt sei "von unserer Seite ungewöhnlich", räumt Ullrich von Klinggräff ein: Ausgerechnet der Nebenklage-Anwalt im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh will für einen der beiden Angeklagten einen Freispruch erreichen. Am Freitag stellte von Klinggräff den entsprechenden Antrag auf Abtrennung des Verfahrens gegen Hans-Ulrich M. Dem Polizeibeamten, angeklagt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen, wird vorgeworfen, bei der Durchsuchung von Jalloh ein Feuerzeug übersehen zu haben. Mit diesem soll der Afrikaner trotz Fixierung an Händen und Füßen am 7. Januar 2005 die Matratze in seiner Zelle im Dessauer Polizeirevier in Brand gesteckt haben.
Von Klinggräff bezeichnet den Vorwurf gegen den Polizisten als "reine Hypothese". Bisher - nach einem Jahr Prozess mit mehr als 40 Verhandlungstagen - hätten sich in der Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte dafür ergeben. M., so der Nebenklage-Vertreter, habe sich stets für unschuldig erklärt und betont, Jalloh habe kein Feuerzeug gehabt. "Wir haben keinen Beweis, dass das nicht zutrifft." Es sei "unerträglich", gegen jemanden ein Verfahren zu führen, dem nichts nachgewiesen werden könne.
Von Klinggräff räumt ein, der Vorstoß habe eigentlich von der Verteidigung kommen müssen. Der Anwalt von M., Sven Tamoschus, schloss sich dem Antrag denn gestern auch an - und zeigte sich "überrascht". Warum er selbst einen solchen Antrag nicht gestellt hat? Er habe bisher nicht an den Erfolg geglaubt, sagt Tamoschus.
Die Staatsanwaltschaft lehnte einen Kommentar ab, sie will sich am nächsten Prozesstag (18. April) erklären. Ob das Gericht an diesem Tag dann noch entscheidet, ist offen. Sollte das Verfahren gegen M. tatsächlich abgetrennt werden, könnte er im Jalloh-Prozess künftig als Zeuge befragt werden.
Bleibt die Frage, wie das Feuerzeug in die Zelle kam, wenn Jalloh tatsächlich keines bei sich hatte. Aus Sicht von Klinggräff gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. So könnten etwa andere Polizeibeamte bei Kontrollgängen ein Feuerzeug eingeschmuggelt haben, aber auch "eine dritte Person". "Es liegt mir fern, Mordtheorien zu verbreiten", betont der Anwalt, "aber auch ein Verbrechen ist denkbar." Bewiesen sei freilich auch das nicht. "Das ist ein Grundproblem dieses Verfahrens: So vieles passt nicht zusammen und ist unklar."



































