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Richter spricht eine Haftstrafe aus

Landgericht: Berufungsverhandlung beendet

VON Carsten Roloff, 06.03.08, 20:15h, aktualisiert 06.03.08, 21:07h
Magdeburg/MZ. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg zur Schlägerei vor dem Bernburger Gymnasium "Carolinum" am 18. November 2006 hat der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Kupfer am Donnerstag die Urteile gesprochen.

Rolf Daschler (21 / alle Namen der Zeugen und Angeklagten geändert), der als einziger ein Geständnis abgelegt hatte, wurde zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Da Daschler bereits einen Großteil der Strafe verbüßt hat, muss er noch neun Monate hinter Gittern verbringen. Der 21-jährige Constantin Ahrendt (2 Jahre) und der 22-jährige Martin Kind (ein Jahr und vier Monate) erhielten Bewährungsstrafen. Mirko Kummer (27) wurde freigesprochen.

Mit seinen Urteilen blieb Kupfer weit unter dem Strafmaß, das das Amtsgericht Bernburg in erster Instanz ausgesprochen hatte. Dort hatten Ahrendt und Kind Freiheits- sowie Kummer eine Bewährungsstrafe erhalten. Der Staatsanwalt hatte bei der Berufungsverhandlung für Daschler drei Jahre und sieben Monate Haft, für Ahrendt, Kind (jeweils zwei Jahre) und Kummer (ein Jahr und vier Monate) Bewährungsstrafen gefordert.

Der Vorsitzende Richter hat im Fall Daschler das Jugendstrafrecht angewendet. "Bei Daschler sind in der Entwicklung zum Erwachsenen Verzögerungen eingetreten. In der entscheidenden Phase saß er im Gefängnis", begründete Kupfer seinen Urteilsspruch und hofft, dass Daschler nach der Haft seine berufliche Ausbildung abschließe.

Bei Ahrendt hat Kupfer das Erwachsenenstrafrecht angewendet. Ahrendt solle sich nie wieder an der Gesundheit anderer vergreifen, so der Vorsitzende Richter, der Kind nur als Mitläufer einstufe. "Die Tat war eine reine Strafaktion zur Durchsetzung einer Machtposition wie sie in Kreisen mit rechter Gesinnung häufig vorkommen", erkannte Kupfer auch eine politische Motivation.

Bei der Verurteilung stützte sich der Richter ausschließlich auf die Aussagen von Tino Kallemberger, der Kind und Ahrendt schwer belastet hatte. "Kallemberger ging dabei ein Risiko ein. Er hatte keinen Grund zur Lüge", meinte Kupfer, der den Alibis der Verurteilten keinen Glauben schenkte. Kallemberger war sich aber nicht sicher, ob Kummer bei der Tat anwesend war. Deswegen entschied Kupfer im Zweifel für den Angeklagten und sprach den Familienvater frei.


    
    
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