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Landgericht Halle

Über Blut und Ehre von Neonazis

Angeklagte sollen trotz Verbots für «Blood & Honour Division Deutschland» tätig gewesen sein

erstellt 21.02.08, 10:29h, aktualisiert 21.02.08, 17:34h
«Blood and Honour» -Plakat
Ein Plakat von «Blood and Honour». Blut und Ehre war der Gruß der nationalsozialistischen Hitlerjugend. (Foto: dpa)
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Halle/ddp. Sieben Angeklagte müssen sich seit Donnerstag wegen Unterstützung einer verbotenen Neonazi-Organisation vor dem Landgericht Halle verantworten. Die sechs Männer und eine Frau sollen in der rechtsextremistischen Organisation «Blood & Honour Division Deutschland» tätig gewesen sein. Trotz des Verbots sollen die Angeklagten im Alter von 27 bis 40 Jahren für die Organisation sieben Veranstaltungen organisiert haben, darunter mehrere Treffen in einer Gaststätte in Magdeburg.

In dem Staatsschutzsacheverfahren sind vorerst zehn Verhandlungstage vorgesehen. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende März zu rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe vor.

Die Skinhead-Bewegung «Blood & Honour» entstand in den 80er Jahren in Großbritannien. Als Gründer gilt der 1993 verstorbene Neonazi Ian Stuart Donaldson, ehemaliger Sänger der Skinhead-Band «Skrewdriver». Die «Blood & Honour Division Deutschland» und ihre Jugendorganisation «White Youth» wurden am 12. September 2000 verboten.


    
    
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