Sachsen-Anhalt
Zukunft des NPD-Schornsteinfegers noch ungewiss
Anhörung Lutz Battkes noch nicht abgeschlossen - Widerspruch gegen Absetzung möglich
erstellt 21.01.08, 11:47h

Vor der Kulisse der Frauenkirche steht ein Schornsteinfeger in München (Oberbayern) für ein Neujahrsfoto. (Foto: dpa)
Halle/dpa. Die Entscheidung, ob dem Schornsteinfeger Lutz
Battke aus Laucha (Burgenlandkreis) wegen seiner NPD-Aktivitäten
sein Kehrbezirk entzogen wird, ist noch offen. Das Verfahren laufe
noch, die Anhörung von Battke sei noch nicht abgeschlossen, sagte
eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes am Montag in Halle. Er
ist laut Innenministerium ein führender Rechtsextremer der Region
und sitzt für die NPD im Kreistag. Gegen eine Absetzung, die einem
Berufsverbot gleichkäme, könnte er Widerspruch einlegen und vor dem
Verwaltungsgericht klagen.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer und
Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (beide CDU) hatten das Vorgehen
mit einem Verweis auf das so genannte Kehrmonopol begründet:
Schornsteinfeger hätten ein ähnliches Treueverhältnis zum Staat wie
Beamte. Sie hätten in ihrem Kehrbezirk ein Monopol und könnten sich
überall Zugang verschaffen; kein Bürger könne ihnen diesen verwehren
und sagen, er wolle keinen Rechtsextremisten in seine Wohnung
lassen. Juristen sehen das Vorgehen gegen den Schornsteinfeger als
rechtlich problematisch an.



































