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Sachsen-Anhalt

Zukunft des NPD-Schornsteinfegers noch ungewiss

Anhörung Lutz Battkes noch nicht abgeschlossen - Widerspruch gegen Absetzung möglich

erstellt 21.01.08, 11:47h
Schornsteinfeger
Vor der Kulisse der Frauenkirche steht ein Schornsteinfeger in München (Oberbayern) für ein Neujahrsfoto. (Foto: dpa)
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Halle/dpa. Die Entscheidung, ob dem Schornsteinfeger Lutz Battke aus Laucha (Burgenlandkreis) wegen seiner NPD-Aktivitäten sein Kehrbezirk entzogen wird, ist noch offen. Das Verfahren laufe noch, die Anhörung von Battke sei noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes am Montag in Halle. Er ist laut Innenministerium ein führender Rechtsextremer der Region und sitzt für die NPD im Kreistag. Gegen eine Absetzung, die einem Berufsverbot gleichkäme, könnte er Widerspruch einlegen und vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer und Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (beide CDU) hatten das Vorgehen mit einem Verweis auf das so genannte Kehrmonopol begründet: Schornsteinfeger hätten ein ähnliches Treueverhältnis zum Staat wie Beamte. Sie hätten in ihrem Kehrbezirk ein Monopol und könnten sich überall Zugang verschaffen; kein Bürger könne ihnen diesen verwehren und sagen, er wolle keinen Rechtsextremisten in seine Wohnung lassen. Juristen sehen das Vorgehen gegen den Schornsteinfeger als rechtlich problematisch an.


    
    
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