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Theater-Überfall von Halberstadt

Das Prozessende kann noch warten

Amtsgericht: Angeregtes Rechtsgespräch kommt vorerst nicht zustande

erstellt 16.01.08, 13:15h, aktualisiert 16.01.08, 17:09h
Ort des Überfalls in Halberstadt
Ein Passant geht vor dem alten Klubhaus in Halberstadt an der Stelle vorbei, an der in der Nacht zum 9. Juni 2007 eine Gruppe Schauspieler von rechtsextremen Schlägern angegriffen und einige von ihnen zum Teil schwer verletzt wurden. (Foto: ddp)
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Magdeburg/dpa. Im Prozess gegen vier Rechtsextreme wegen des brutalen Überfalls auf Schauspieler in Halberstadt ist kein zügiges Ende in Sicht. Ein am Mittwoch vom Amtsgericht Halberstadt angeregtes Rechtsgespräch, in dem Anklage und Verteidigung eine Annäherung suchen können, kommt vorerst nicht zustande. Ein Nebenkläger lehnte das Angebot ab, das von der Verteidigung befürwortet wurde. In dem Verfahren müssen sich vier wegen rechtsextremer Taten vorbestrafte Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen die Schauspieler am 9. Juni angegriffen haben, weil sie diese dem linken Spektrum zurechneten. Fünf Opfer wurden teils schwer verletzt.

Der Angeklagte Christian W. (r.)
Der Angeklagte Christian W. (r.) wird im Landgericht in Magdeburg zur Anklagebank geführt. Wegen des rechtsextremistischen Überfalls auf eine Theatergruppe in Halberstadt vor vier Monaten müssen sich vier Männer in Magdeburg vor Gericht verantworten. (Foto: dpa)
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Am Mittwoch wurden drei weitere Zeugen befragt. Einer von ihnen hatte sich in der Tatnacht mit einem der Angeklagten unterhalten, der ihm dabei von Schmerzen und Verletzungen an der Hand berichtet hatte. Der Angeklagte habe aber nicht gesagt, dass er sich die Verletzungen bei dem Überfall zugezogen hatte, gab der Zeuge zu Protokoll.

Nach den Planungen des Gerichts sollen an den kommenden beiden Prozesstagen (17./23. Januar) Zeugen befragt werden, die womöglich Angaben zum Ablauf der Tat machen können. Danach ist die Befragung von Polizisten vorgesehen, die als erste am Tatort waren. Das vom Gericht angeregte Rechtsgespräch soll grundsätzlich der Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten dienen. Häufig geht es in solchen Gesprächen um ein Geständnis des Angeklagten und die zu verhängende Strafe. Rechtsanwalt Stephan Martin, einer der Vertreter der Nebenklage, betonte am Mittwoch, dass ein Rechtsgespräch aus seiner Sicht «gegenwärtig» nicht sinnvoll sei.

Zu Beginn des Verfahrens, das aus Platzgründen im Landgericht Magdeburg geführt wird, hatte ein 22 Jahre alter Angeklagter ein Teilgeständnis abgelegt. Dieser wurde bisher auch als einziger der Angeklagten, die seit Jahresende nicht mehr in Untersuchungshaft sitzen, von Zeugen beschuldigt.

Der Fall in Halberstadt hatte nicht nur wegen der großen Brutalität für Aufsehen gesorgt, sondern auch wegen mehrerer Polizeipannen. So wurde der 22 Jahre alte mutmaßliche Haupttäter zunächst laufengelassen. In der vergangenen Woche war eine neue Panne bekannt geworden. Die Polizei hatte erst Ende Dezember - mehr als zwei Monate nach Prozessbeginn - eine Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Daraufhin wurden weitere Zeugen vorgeladen, einige sollen jetzt zum zweiten Mal aussagen.


    
    
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