Theater-Überfall von Halberstadt
Das Prozessende kann noch warten
Amtsgericht: Angeregtes Rechtsgespräch kommt vorerst nicht zustande
erstellt 16.01.08, 13:15h, aktualisiert 16.01.08, 17:09h

Ein Passant geht vor dem alten Klubhaus in Halberstadt an der Stelle vorbei, an der in der Nacht zum 9. Juni 2007 eine Gruppe Schauspieler von rechtsextremen Schlägern angegriffen und einige von ihnen zum Teil schwer verletzt wurden. (Foto: ddp)
Magdeburg/dpa. Im Prozess gegen vier Rechtsextreme wegen des
brutalen Überfalls auf Schauspieler in Halberstadt ist kein zügiges
Ende in Sicht. Ein am Mittwoch vom Amtsgericht Halberstadt angeregtes
Rechtsgespräch, in dem Anklage und Verteidigung eine Annäherung
suchen können, kommt vorerst nicht zustande. Ein Nebenkläger lehnte
das Angebot ab, das von der Verteidigung befürwortet wurde. In dem
Verfahren müssen sich vier wegen rechtsextremer Taten vorbestrafte
Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen
die Schauspieler am 9. Juni angegriffen haben, weil sie diese dem
linken Spektrum zurechneten. Fünf Opfer wurden teils schwer verletzt.

Der Angeklagte Christian W. (r.) wird im Landgericht in Magdeburg zur Anklagebank geführt. Wegen des rechtsextremistischen Überfalls auf eine Theatergruppe in Halberstadt vor vier Monaten müssen sich vier Männer in Magdeburg vor Gericht verantworten. (Foto: dpa)
Am Mittwoch wurden drei weitere Zeugen befragt. Einer von ihnen
hatte sich in der Tatnacht mit einem der Angeklagten unterhalten, der
ihm dabei von Schmerzen und Verletzungen an der Hand berichtet hatte.
Der Angeklagte habe aber nicht gesagt, dass er sich die Verletzungen
bei dem Überfall zugezogen hatte, gab der Zeuge zu Protokoll.
Nach den Planungen des Gerichts sollen an den kommenden beiden
Prozesstagen (17./23. Januar) Zeugen befragt werden, die womöglich
Angaben zum Ablauf der Tat machen können. Danach ist die Befragung
von Polizisten vorgesehen, die als erste am Tatort waren. Das vom
Gericht angeregte Rechtsgespräch soll grundsätzlich der Verständigung
zwischen allen Prozessbeteiligten dienen. Häufig geht
es in solchen Gesprächen um ein Geständnis des Angeklagten und die zu
verhängende Strafe. Rechtsanwalt Stephan Martin, einer der Vertreter
der Nebenklage, betonte am Mittwoch, dass ein Rechtsgespräch aus
seiner Sicht «gegenwärtig» nicht sinnvoll sei.
Zu Beginn des Verfahrens, das aus Platzgründen im Landgericht
Magdeburg geführt wird, hatte ein 22 Jahre alter Angeklagter ein
Teilgeständnis abgelegt. Dieser wurde bisher auch als einziger der
Angeklagten, die seit Jahresende nicht mehr in Untersuchungshaft
sitzen, von Zeugen beschuldigt.
Der Fall in Halberstadt hatte nicht nur wegen der großen
Brutalität für Aufsehen gesorgt, sondern auch wegen mehrerer
Polizeipannen. So wurde der 22 Jahre alte mutmaßliche Haupttäter
zunächst laufengelassen. In der vergangenen Woche war eine neue Panne
bekannt geworden. Die Polizei hatte erst Ende Dezember - mehr als
zwei Monate nach Prozessbeginn - eine Ermittlungsakte an die
Staatsanwaltschaft übergeben. Daraufhin wurden weitere Zeugen
vorgeladen, einige sollen jetzt zum zweiten Mal aussagen.



































