Angeblicher Hakenkreuzfall in Mittweida
Anwalt der 17-Jährigen kritisiert Ermittlungen
Aussagen sollen kaum überprüft worden sein - Auf Nachermittlungen verzichtet?
erstellt 10.01.08, 16:26h

Eine 17-Jährige hatte angegeben, im November 2007 von Neonazis in Mittweida angegriffen worden zu sein, als sie einem sechsjährigen Aussiedlerkind zu Hilfe eilen wollte. (Foto: dpa)
Chemnitz/ddp. Der Anwalt des mutmaßlichen Neonazi-Opfers aus
Mittweida hat schwere Vorwürfe gegen die Polizei und deren
Ermittlungsarbeit erhoben. In wichtigen Fragen habe die Polizei auf
Nachermittlungen verzichtet, kritisierte Anwalt Axel Schweppe am
Donnerstag in Chemnitz. Zudem sei die Aussage des kleinen Mädchens,
dem seine 17-jährige Mandantin bei dem angeblichen Überfall Anfang
November zu Hilfe geeilt sei, von der Polizei nicht näher verifiziert
worden. Die Staatsanwaltschaft lehnte an Donnerstag jede
Stellungnahme zu den Anschuldigungen ab. Man werde sich nicht zu den
Ermittlungen äußern, bis diese abgeschlossen seien, sagte ein
Behördensprecher.
Die 17-Jährige hatte bei der Polizei angegeben, am 3. November
2007 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Mittweida einem
sechsjährigen Aussiedlermädchen zu Hilfe geeilt zu sein, die von
Neonazis beschimpft und geschubst worden sei. Daraufhin sei sie dann
selbst von den jungen Männern misshandelt worden, unter anderem sei
ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt worden. Die Polizei bezweifelt
mittlerweile diese Darstellung und schließt nicht aus, dass sie sich
die Verletzungen selbst beigebracht haben könnte. Es läuft gegen die
Jugendliche ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer
Straftat.
Anwalt Schweppe kritisierte, die Polizei habe die von seiner
Mandantin angegebenen Zeugen des Überfalls aus den gegenüberliegenden
Wohnblocks nur sehr unzureichend befragt. Wer beim ersten Besuch
nicht angetroffen worden sei, wurde nicht noch einmal besucht. «Eine
Überprüfung des Tatortumfelds hat nur sehr oberflächlich
stattgefunden», sagte Schweppe.
Auch sei die Aussage der Mutter des kleinen Mädchens, das nach
seinen Akten fünf und nicht sechs Jahre als sei, nur sehr
oberflächlich überprüft worden. Die Frau hat laut Schweppe ausgesagt,
dass ihre Tochter zum Tatzeitpunkt mit ihrem Lebensgefährten ein
Handballspiel außerhalb Mittweidas besucht hatte. Zu dieser Aussage
habe die Polizei aber keine unbefangenen Zeugen befragt, kritisierte
der Anwalt. Dabei gebe es zwei Aussagen des Kindes, eine davon «sogar
in Gegenwart einer eigens beim LKA abgeforderten Kinderpsychologin»,
die die Version seiner Mandantin stützten. Dabei sei der Verdacht
nicht von der Hand zu weisen, dass die Mutter sich Ärger ersparen
wolle, indem sie ihre Tochter aus dem Fall heraushalte, sagte
Schweppe.
Den Grund für die seiner Ansicht nach unzureichende
Ermittlungsarbeit sieht der Anwalt auf der politischen Ebene: Es sei
offenbar erwünscht, der Bevölkerung zu suggerieren, Mittweida und
Umgebung, seien doch kein Schwerpunkt rechtsgerichteter Kriminalität.
«Dies auf dem Rücken einer 17-jährigen Jugendlichen auszutragen, die
die so oft geforderte Zivilcourage bewiesen hat, ist indes
vollständig unakzeptabel.»



































