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Angeblicher Hakenkreuzfall in Mittweida

Anwalt der 17-Jährigen kritisiert Ermittlungen

Aussagen sollen kaum überprüft worden sein - Auf Nachermittlungen verzichtet?

erstellt 10.01.08, 16:26h
Mittweida (Sachsen)
Eine 17-Jährige hatte angegeben, im November 2007 von Neonazis in Mittweida angegriffen worden zu sein, als sie einem sechsjährigen Aussiedlerkind zu Hilfe eilen wollte. (Foto: dpa)
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Chemnitz/ddp. Der Anwalt des mutmaßlichen Neonazi-Opfers aus Mittweida hat schwere Vorwürfe gegen die Polizei und deren Ermittlungsarbeit erhoben. In wichtigen Fragen habe die Polizei auf Nachermittlungen verzichtet, kritisierte Anwalt Axel Schweppe am Donnerstag in Chemnitz. Zudem sei die Aussage des kleinen Mädchens, dem seine 17-jährige Mandantin bei dem angeblichen Überfall Anfang November zu Hilfe geeilt sei, von der Polizei nicht näher verifiziert worden. Die Staatsanwaltschaft lehnte an Donnerstag jede Stellungnahme zu den Anschuldigungen ab. Man werde sich nicht zu den Ermittlungen äußern, bis diese abgeschlossen seien, sagte ein Behördensprecher.

Die 17-Jährige hatte bei der Polizei angegeben, am 3. November 2007 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Mittweida einem sechsjährigen Aussiedlermädchen zu Hilfe geeilt zu sein, die von Neonazis beschimpft und geschubst worden sei. Daraufhin sei sie dann selbst von den jungen Männern misshandelt worden, unter anderem sei ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt worden. Die Polizei bezweifelt mittlerweile diese Darstellung und schließt nicht aus, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht haben könnte. Es läuft gegen die Jugendliche ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat.

Anwalt Schweppe kritisierte, die Polizei habe die von seiner Mandantin angegebenen Zeugen des Überfalls aus den gegenüberliegenden Wohnblocks nur sehr unzureichend befragt. Wer beim ersten Besuch nicht angetroffen worden sei, wurde nicht noch einmal besucht. «Eine Überprüfung des Tatortumfelds hat nur sehr oberflächlich stattgefunden», sagte Schweppe.

Auch sei die Aussage der Mutter des kleinen Mädchens, das nach seinen Akten fünf und nicht sechs Jahre als sei, nur sehr oberflächlich überprüft worden. Die Frau hat laut Schweppe ausgesagt, dass ihre Tochter zum Tatzeitpunkt mit ihrem Lebensgefährten ein Handballspiel außerhalb Mittweidas besucht hatte. Zu dieser Aussage habe die Polizei aber keine unbefangenen Zeugen befragt, kritisierte der Anwalt. Dabei gebe es zwei Aussagen des Kindes, eine davon «sogar in Gegenwart einer eigens beim LKA abgeforderten Kinderpsychologin», die die Version seiner Mandantin stützten. Dabei sei der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass die Mutter sich Ärger ersparen wolle, indem sie ihre Tochter aus dem Fall heraushalte, sagte Schweppe.

Den Grund für die seiner Ansicht nach unzureichende Ermittlungsarbeit sieht der Anwalt auf der politischen Ebene: Es sei offenbar erwünscht, der Bevölkerung zu suggerieren, Mittweida und Umgebung, seien doch kein Schwerpunkt rechtsgerichteter Kriminalität. «Dies auf dem Rücken einer 17-jährigen Jugendlichen auszutragen, die die so oft geforderte Zivilcourage bewiesen hat, ist indes vollständig unakzeptabel.»


    
    
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