Anschlag auf Asylbewerberheim
Auch nach einem Jahr kein Prozessende in Sicht
Landgericht Halle hat nochmals neue Verhandlungstage angesetzt
erstellt 04.01.08, 10:59h

Einwohner von Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) stehen am Montag (08.01.2007) vor dem Asylbewerberheim, auf das zwei Tage zuvor ein Brandanschlag mit Molotow-Cocktails verübt wurde, betroffen ist die Wohnung im Erdgeschoss links. (Foto: dpa)
Halle/dpa. Ein Jahr nach dem Brandanschlag auf das
Asylbewerberheim in Sangerhausen ist ein Urteil gegen die vier
angeklagten mutmaßlichen Rechtsextremen noch nicht in Sicht. Es seien
nochmals neue Verhandlungstage angesetzt worden, sagte ein Sprecher
des Landgerichts Halle am Freitag der dpa. Bis Mai seien weitere
Termine geplant. Der Prozess wegen versuchten Mordes und schwerer
Brandstiftung läuft seit Juni 2007. An diesem Sonntag jährt sich der
Anschlag, bei dem es keine Verletzten oder Toten gab. Einer der in
dem Heim lebenden Afrikaner wurde beim Bersten einer Fensterscheibe
wach und konnte andere Bewohner rechtzeitig alarmieren.
Nach einer Party in der Neonazi-Szene sollen drei Männer und eine
Frau die Unterkunft am 6. Januar gegen 5.00 Uhr mit Molotowcocktails
in Brand gesetzt haben. Als Motiv nehmen die Ermittler Fremdenhass
und Rache an. «Sie gingen davon aus, dass die Bewohner umkommen
könnten, diese schliefen zu der Zeit und konnten sich nicht wehren,
waren hilflos», sagte Staatsanwalt Hendrik Weber zum Prozessauftakt.
Die Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitzen, ließen über ihre
Anwälte erklären, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Bei
einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft. Bislang wurden
in dem Prozess mehr als 35 Zeugen vernommen. Die Befragungen dauerten
meist deutlich länger als geplant, der Prozess zog sich auch wegen
immer neuer Anträge der Verfahrensbeteiligten in die Länge.
Während des Prozesses wurde zudem eine Polizeipanne bekannt: Ein
Staatsschützer vernahm nach dem Anschlag die angeklagte junge Frau
als Verdächtige, belehrte sie zuvor aber nicht über ihre Rechte. Das
Versäumnis gab er als Zeuge zu. Dies bedeutet, dass das Gericht die
in dieser polizeilichen Vernehmung gewonnenen Informationen nicht als
Beweismittel verwenden darf. Die Staatsanwaltschaft Halle reichte
gegen den Polizeibeamten Dienstaufsichtsbeschwerde ein.



































