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Anschlag auf Asylbewerberheim

Auch nach einem Jahr kein Prozessende in Sicht

Landgericht Halle hat nochmals neue Verhandlungstage angesetzt

erstellt 04.01.08, 10:59h
Asylbewerberheim
Einwohner von Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) stehen am Montag (08.01.2007) vor dem Asylbewerberheim, auf das zwei Tage zuvor ein Brandanschlag mit Molotow-Cocktails verübt wurde, betroffen ist die Wohnung im Erdgeschoss links. (Foto: dpa)
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Halle/dpa. Ein Jahr nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Sangerhausen ist ein Urteil gegen die vier angeklagten mutmaßlichen Rechtsextremen noch nicht in Sicht. Es seien nochmals neue Verhandlungstage angesetzt worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Halle am Freitag der dpa. Bis Mai seien weitere Termine geplant. Der Prozess wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung läuft seit Juni 2007. An diesem Sonntag jährt sich der Anschlag, bei dem es keine Verletzten oder Toten gab. Einer der in dem Heim lebenden Afrikaner wurde beim Bersten einer Fensterscheibe wach und konnte andere Bewohner rechtzeitig alarmieren.

Nach einer Party in der Neonazi-Szene sollen drei Männer und eine Frau die Unterkunft am 6. Januar gegen 5.00 Uhr mit Molotowcocktails in Brand gesetzt haben. Als Motiv nehmen die Ermittler Fremdenhass und Rache an. «Sie gingen davon aus, dass die Bewohner umkommen könnten, diese schliefen zu der Zeit und konnten sich nicht wehren, waren hilflos», sagte Staatsanwalt Hendrik Weber zum Prozessauftakt.

Die Angeklagten, die in Untersuchungshaft sitzen, ließen über ihre Anwälte erklären, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft. Bislang wurden in dem Prozess mehr als 35 Zeugen vernommen. Die Befragungen dauerten meist deutlich länger als geplant, der Prozess zog sich auch wegen immer neuer Anträge der Verfahrensbeteiligten in die Länge.

Während des Prozesses wurde zudem eine Polizeipanne bekannt: Ein Staatsschützer vernahm nach dem Anschlag die angeklagte junge Frau als Verdächtige, belehrte sie zuvor aber nicht über ihre Rechte. Das Versäumnis gab er als Zeuge zu. Dies bedeutet, dass das Gericht die in dieser polizeilichen Vernehmung gewonnenen Informationen nicht als Beweismittel verwenden darf. Die Staatsanwaltschaft Halle reichte gegen den Polizeibeamten Dienstaufsichtsbeschwerde ein.


    
    
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