Halberstadt
Angeklagte Neonazis sind auf freiem Fuß
Aufklärung des Überfalls vor Gericht stockt - Opferanwalt kritisiert Ermittler
erstellt 06.12.07, 10:46h, aktualisiert 06.12.07, 15:15h

Ein Passant geht vor dem alten Klubhaus in Halberstadt an der Stelle vorbei, an der in der Nacht zum 9. Juni 2007 eine Gruppe Schauspieler von rechtsextremen Schlägern angegriffen und einige von ihnen zum Teil schwer verletzt wurden. (Foto: ddp)
Magdeburg/Halberstadt/ddp. Für die Opfer des rechtsextremen
Überfalls von Halberstadt hatte am Mittwoch der neunte
Verhandlungstag mit einem Schock geendet. Alle vier Angeklagten, die
im Juni die Mitglieder des örtlichen Theaterensembles angegriffen
haben sollen, waren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Drei
Haftbefehle wurden wegen fehlenden dringenden Tatverdachts
aufgehoben, der Haftbefehl gegen einen vierten Neonazi, der zu
Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt hatte, wurde unter
Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
Nach zweimonatiger Verhandlung befürchten die Opferanwälte nun,
dass schwere Ermittlungsfehler die Aufarbeitung des Überfalls
gefährden werden. Dass die Polizei unmittelbar nach der Tat so
langsam reagiert habe, könne sich nun bitter in der Verhandlung
rächen.
«Es besteht die große Gefahr, dass die Sache nicht mehr aufgeklärt
werden kann», sagte Nebenklagevertreter Stephan Martin am Donnerstag.
Es habe gravierende Unzulänglichkeiten in den Ermittlungen gegeben,
die sich auf den Prozess auswirkten. «Das begann mit dem Versagen der
Polizei am Tatort», sagte Martin. Zwei Beamte hatten Hinweise der
Opfer auf die Fluchtrichtung der Täter ignoriert. Dadurch seien die
Angreifer entkommen und hätten später nicht mehr komplett ermittelt
werden können. Attackiert wurden die Schauspieler nach Eigenangaben
von acht bis zehn Tätern, vor Gericht stehen nur vier.
Nach dem Bekanntwerden dieser Pannen sei die Polizei unter dem
Druck der Öffentlichkeit in Aktionismus verfallen. «Es ist eindeutig,
dass zu ungenau ermittelt wurde, um schnell Erfolge vorweisen zu
können», konstatierte Martin. Nach Angaben der Mobilen Opferberatung
sind namentlich bekannte Zeugen des Überfalls bis heute nicht
vernommen worden. Die Versäumnisse seien vor allem in der Aussage
einer Zeugin vor Gericht deutlich geworden. Die junge Frau hatte
einen Angreifer bei einer Lichtbildvorlage der Polizei eindeutig
identifiziert, allerdings befinde der sich nicht unter den
Angeklagten.
Eine mögliche Verurteilung der Angeklagten wird den Opferanwälten
zufolge auch durch den Eröffnungsbeschluss des Vorsitzenden Richters
Holger Selig zu Prozessbeginn erschwert. Selig hatte den von der
Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Mittäterschaft
ausgeschlossen. «Dadurch muss im Verfahren jedem einzeln eine
unmittelbare Tathandlung nachgewiesen werden», erklärte Martin. Drei
der Angeklagten konnten durch Zeugen aber nicht belastet werden. Beim
Tatvorwurf der Mittäterschaft hätte die Anwesenheit der Angeklagten
am Tatort für den dringenden Tatverdacht ausgereicht.
Die Aufhebung dreier Haftbefehle werten Beobachter als Fingerzeig
für den Ausgang des Verfahrens. «Ein dringender Tatverdacht besteht
nur dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Angeklagte
als Täter überführt werden kann», sagte denn auch Gerichtssprecher
Christian Löffler.
Obwohl der Staatsanwaltschaft eine Schlappe droht, falls drei von
vier Angeklagten freigesprochen werden sollten, will der Leitende
Staatsanwalt Harald Seehorsch nichts von Fehlern in der
Ermittlungsarbeit wissen: «Wenn die Beweislage nicht ausreicht, ist
ein Angeklagter nun mal freizusprechen.»
Die Staatsanwaltschaft hatte auch dem Außervollzugsetzen des
Haftbefehls eines 22-Jährigen zugestimmt, der ein Teilgeständnis
abgelegt hatte. Dieser hatte seiner Frau aus der Untersuchungshaft
einen Brief mit der Aufforderung geschrieben, falsche
Entlastungszeugen zu beschaffen. Dennoch sahen Gericht und
Staatsanwalt keine Verdunklungsgefahr. «Er hat längst eingeräumt,
dass das eine Dummheit war», begründete Seehorsch seine Zustimmung
zur Freilassung. Der Darstellung Seehorschs, auch die Nebenkläger
hätten diesem Antrag zugestimmt, widerspricht Nebenklagevertreter
Martin energisch.
Das Theaterensemble zeigte sich durch die Entscheidung geschockt.
«Für die Betroffenen ist es furchtbar, dass die Täter frei sind»,
sagte Martina Nees von der Mobilen Opferberatung. «Sie haben Angst,
den Tätern in Halberstadt wieder zu begegnen.»












































