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Halberstadt

Angeklagte Neonazis sind auf freiem Fuß

Aufklärung des Überfalls vor Gericht stockt - Opferanwalt kritisiert Ermittler

erstellt 06.12.07, 10:46h, aktualisiert 06.12.07, 15:15h
Ort des Überfalls in Halberstadt
Ein Passant geht vor dem alten Klubhaus in Halberstadt an der Stelle vorbei, an der in der Nacht zum 9. Juni 2007 eine Gruppe Schauspieler von rechtsextremen Schlägern angegriffen und einige von ihnen zum Teil schwer verletzt wurden. (Foto: ddp)
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Magdeburg/Halberstadt/ddp. Für die Opfer des rechtsextremen Überfalls von Halberstadt hatte am Mittwoch der neunte Verhandlungstag mit einem Schock geendet. Alle vier Angeklagten, die im Juni die Mitglieder des örtlichen Theaterensembles angegriffen haben sollen, waren aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Drei Haftbefehle wurden wegen fehlenden dringenden Tatverdachts aufgehoben, der Haftbefehl gegen einen vierten Neonazi, der zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt hatte, wurde unter Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.

Nach zweimonatiger Verhandlung befürchten die Opferanwälte nun, dass schwere Ermittlungsfehler die Aufarbeitung des Überfalls gefährden werden. Dass die Polizei unmittelbar nach der Tat so langsam reagiert habe, könne sich nun bitter in der Verhandlung rächen.

«Es besteht die große Gefahr, dass die Sache nicht mehr aufgeklärt werden kann», sagte Nebenklagevertreter Stephan Martin am Donnerstag. Es habe gravierende Unzulänglichkeiten in den Ermittlungen gegeben, die sich auf den Prozess auswirkten. «Das begann mit dem Versagen der Polizei am Tatort», sagte Martin. Zwei Beamte hatten Hinweise der Opfer auf die Fluchtrichtung der Täter ignoriert. Dadurch seien die Angreifer entkommen und hätten später nicht mehr komplett ermittelt werden können. Attackiert wurden die Schauspieler nach Eigenangaben von acht bis zehn Tätern, vor Gericht stehen nur vier.

Nach dem Bekanntwerden dieser Pannen sei die Polizei unter dem Druck der Öffentlichkeit in Aktionismus verfallen. «Es ist eindeutig, dass zu ungenau ermittelt wurde, um schnell Erfolge vorweisen zu können», konstatierte Martin. Nach Angaben der Mobilen Opferberatung sind namentlich bekannte Zeugen des Überfalls bis heute nicht vernommen worden. Die Versäumnisse seien vor allem in der Aussage einer Zeugin vor Gericht deutlich geworden. Die junge Frau hatte einen Angreifer bei einer Lichtbildvorlage der Polizei eindeutig identifiziert, allerdings befinde der sich nicht unter den Angeklagten.

Eine mögliche Verurteilung der Angeklagten wird den Opferanwälten zufolge auch durch den Eröffnungsbeschluss des Vorsitzenden Richters Holger Selig zu Prozessbeginn erschwert. Selig hatte den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Mittäterschaft ausgeschlossen. «Dadurch muss im Verfahren jedem einzeln eine unmittelbare Tathandlung nachgewiesen werden», erklärte Martin. Drei der Angeklagten konnten durch Zeugen aber nicht belastet werden. Beim Tatvorwurf der Mittäterschaft hätte die Anwesenheit der Angeklagten am Tatort für den dringenden Tatverdacht ausgereicht.

Die Aufhebung dreier Haftbefehle werten Beobachter als Fingerzeig für den Ausgang des Verfahrens. «Ein dringender Tatverdacht besteht nur dann, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Angeklagte als Täter überführt werden kann», sagte denn auch Gerichtssprecher Christian Löffler.

Obwohl der Staatsanwaltschaft eine Schlappe droht, falls drei von vier Angeklagten freigesprochen werden sollten, will der Leitende Staatsanwalt Harald Seehorsch nichts von Fehlern in der Ermittlungsarbeit wissen: «Wenn die Beweislage nicht ausreicht, ist ein Angeklagter nun mal freizusprechen.»

Die Staatsanwaltschaft hatte auch dem Außervollzugsetzen des Haftbefehls eines 22-Jährigen zugestimmt, der ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Dieser hatte seiner Frau aus der Untersuchungshaft einen Brief mit der Aufforderung geschrieben, falsche Entlastungszeugen zu beschaffen. Dennoch sahen Gericht und Staatsanwalt keine Verdunklungsgefahr. «Er hat längst eingeräumt, dass das eine Dummheit war», begründete Seehorsch seine Zustimmung zur Freilassung. Der Darstellung Seehorschs, auch die Nebenkläger hätten diesem Antrag zugestimmt, widerspricht Nebenklagevertreter Martin energisch.

Das Theaterensemble zeigte sich durch die Entscheidung geschockt. «Für die Betroffenen ist es furchtbar, dass die Täter frei sind», sagte Martina Nees von der Mobilen Opferberatung. «Sie haben Angst, den Tätern in Halberstadt wieder zu begegnen.»


    
    
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