Nichtraucherschutz
Gilt Verbot auch für Senioren- und Behindertenheime?

Wirte können laut dem Gesetzestext nach wie vor frei wählen, ob der Haupt- oder Nebenraum ihrer Gaststätte rauchfrei bleiben soll. Hat sie allerdings nur einen Raum, darf dort generell nicht geraucht werden. Zur Umsetzung der Vorschriften soll für Wirte eine Infokampagne gestartet werden.
Für großen Wirbel sorgte am Mittwoch eine andere
Änderung am Gesetz, wonach in
Senioren- und Behindertenheimen das Rauchen in den Wohnräumen
untersagt ist. Die Opposition und der Allgemeine
Behindertenverband des Landes kritisierten
die Regelung heftig. Birke Bull von der Linken
sagte, dass damit
Die Koalition reagierte auf die Attacke mit Unverständnis. Das Nichtrauchen in den Wohnräumen sei "die übliche Praxis in den Heimen, das wurde nur festgeschrieben", sagt CDU-Sozialpolitiker Markus Kurze. Aus Brandschutzgründen sei das seit Jahren so in den Hausordnungen geregelt. Alle Zimmer seien per Gesetz zudem mit Rauchmeldern ausgestattet. SPD-Sozialexpertin Petra Grimm-Benne sagte, dass die Änderung Ergebnis der Anhörung der Träger der Senioren- und Behindertenheime sei. "Ausnahmen sind nach wie vor möglich." So könne, wer sein Zimmer nicht verlassen kann, auf Antrag bei der Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes eine Ausnahme erwirken. In der kommenden Woche wird das Gesetz vom Landtag verabschiedet.



































