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Nichtraucherschutz

Gilt Verbot auch für Senioren- und Behindertenheime?

VON Manuela Bank, 05.12.07, 22:56h, aktualisiert 05.12.07, 22:58h
Rauchverbot im Sportlerheim in Röblingen
Hier darf keine Zigarette mehr angezündet werden. Auf Schildern wird im Sportlerheim auf das Rauchverbot hingewiesen. (MZ-Foto: Jürgen Lukaschek)
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Magdeburg/MZ. Gastwirte müssen bis Mitte kommenden Jahres kein Bußgeld bezahlen, wenn sie gegen die Regelungen zum Nichtraucherschutz verstoßen. Das ist eine wesentliche Änderung im Nichtraucherschutzgesetz, das am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition den Sozialausschuss im Landtag passierte. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, Verstöße werden aber erst ab 1. Juli geahndet.

Wirte können laut dem Gesetzestext nach wie vor frei wählen, ob der Haupt- oder Nebenraum ihrer Gaststätte rauchfrei bleiben soll. Hat sie allerdings nur einen Raum, darf dort generell nicht geraucht werden. Zur Umsetzung der Vorschriften soll für Wirte eine Infokampagne gestartet werden.

Für großen Wirbel sorgte am Mittwoch eine andere Änderung am Gesetz, wonach in Senioren- und Behindertenheimen das Rauchen in den Wohnräumen untersagt ist. Die Opposition und der Allgemeine Behindertenverband des Landes kritisierten die Regelung heftig. Birke Bull von der Linken sagte, dass damit das Recht auf Selbstbestimmung der Menschen eingeschränkt würde. Nach ihrer Auffassung müssten nun auch gemeinschaftliche Raucherräume beantragt werden. Mit Unverständnis reagierte auch die FDP auf die Regelung: "Damit sind Heimbewohner künftig schlechter gestellt als Insassen des Maßregelvollzugs", so Lydia Hüskens. Diesen sei das Rauchen erlaubt.

Die Koalition reagierte auf die Attacke mit Unverständnis. Das Nichtrauchen in den Wohnräumen sei "die übliche Praxis in den Heimen, das wurde nur festgeschrieben", sagt CDU-Sozialpolitiker Markus Kurze. Aus Brandschutzgründen sei das seit Jahren so in den Hausordnungen geregelt. Alle Zimmer seien per Gesetz zudem mit Rauchmeldern ausgestattet. SPD-Sozialexpertin Petra Grimm-Benne sagte, dass die Änderung Ergebnis der Anhörung der Träger der Senioren- und Behindertenheime sei. "Ausnahmen sind nach wie vor möglich." So könne, wer sein Zimmer nicht verlassen kann, auf Antrag bei der Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes eine Ausnahme erwirken. In der kommenden Woche wird das Gesetz vom Landtag verabschiedet.


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