Mügeln
Richterspruch schockt Angeklagten
Ausschreitungen gegen Inder: 23-Jähriger mit Urteil nicht einverstanden
erstellt 05.12.07, 19:39h, aktualisiert 05.12.07, 19:40h

Der Angeklagte Frank D. sitzt in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts in Oschatz. (Foto: ddp)
Leipzig/ddp. Nach der Verhängung einer Haftstrafe gegen einen
der Beteiligten an den Ausschreitungen von Mügeln hat der Anwalt des
Verurteilten Rechtsmittel eingelegt. Er sei weder mit der
Verurteilung wegen Volksverhetzung noch mit der Verhängung der Strafe
ohne Bewährung einverstanden, sagte Anwalt Ulf Ihle am Mittwoch auf
ddp-Anfrage. Sein Mandant sei durch das Urteil des Amtsgerichts
Oschatz vom Dienstag geschockt gewesen. Man werde jetzt überlegen, ob
man vor dem Landgericht Leipzig in Berufung gehe oder eine
Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht Dresden beantragen werde.
Das Amtsgericht Oschatz hatte den 23-jährigen Frank D. am Dienstag
wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von
acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte
zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung lediglich eine
Geldstrafe wegen Sachbeschädigung. Das Gericht erklärte jedoch, eine
Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nicht in Frage gekommen, da
die Tat geeignet gewesen sei, die Rechtsordnung in Deutschland zu
gefährden. In Mügeln habe die Gefahr eines «Pogroms» bestanden. Es
sei vor allem der Zivilcourage der eingesetzten Polizisten zu
verdanken gewesen, dass nicht mehr passiert sei.
In der Nacht zum 19. August hatte eine aufgebrachte Menschenmenge
nach einem Volksfest in Mügeln acht Inder zunächst verprügelt, über
den Marktplatz gehetzt und anschließend die Pizzeria, in die sich die
Opfer geflüchtet hatten, belagert. Frank D. hatte dabei eine Scheibe
der Pizzeria eingeworfen. Bei den Ausschreitungen wurden auch
rassistische Parolen gebrüllt. Erst ein Großaufgebot der Polizei
konnte die Ausschreitungen beenden.



































