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Mügeln

Richterspruch schockt Angeklagten

Ausschreitungen gegen Inder: 23-Jähriger mit Urteil nicht einverstanden

erstellt 05.12.07, 19:39h, aktualisiert 05.12.07, 19:40h
Frank D. im Gerichtssaal
Der Angeklagte Frank D. sitzt in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts in Oschatz. (Foto: ddp)
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Leipzig/ddp. Nach der Verhängung einer Haftstrafe gegen einen der Beteiligten an den Ausschreitungen von Mügeln hat der Anwalt des Verurteilten Rechtsmittel eingelegt. Er sei weder mit der Verurteilung wegen Volksverhetzung noch mit der Verhängung der Strafe ohne Bewährung einverstanden, sagte Anwalt Ulf Ihle am Mittwoch auf ddp-Anfrage. Sein Mandant sei durch das Urteil des Amtsgerichts Oschatz vom Dienstag geschockt gewesen. Man werde jetzt überlegen, ob man vor dem Landgericht Leipzig in Berufung gehe oder eine Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht Dresden beantragen werde.

Das Amtsgericht Oschatz hatte den 23-jährigen Frank D. am Dienstag wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung lediglich eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung. Das Gericht erklärte jedoch, eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nicht in Frage gekommen, da die Tat geeignet gewesen sei, die Rechtsordnung in Deutschland zu gefährden. In Mügeln habe die Gefahr eines «Pogroms» bestanden. Es sei vor allem der Zivilcourage der eingesetzten Polizisten zu verdanken gewesen, dass nicht mehr passiert sei.

In der Nacht zum 19. August hatte eine aufgebrachte Menschenmenge nach einem Volksfest in Mügeln acht Inder zunächst verprügelt, über den Marktplatz gehetzt und anschließend die Pizzeria, in die sich die Opfer geflüchtet hatten, belagert. Frank D. hatte dabei eine Scheibe der Pizzeria eingeworfen. Bei den Ausschreitungen wurden auch rassistische Parolen gebrüllt. Erst ein Großaufgebot der Polizei konnte die Ausschreitungen beenden.


    
    
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