Mügeln
Unerwartetes Urteil im zweiten Prozess nach Angriffen auf Inder
Höher als erwartet: Frank D. erhält acht Monate ohne Bewährung - Richter: «Dem Pogrom nah»
VON Matthias Hasberg, 04.12.07, 19:47h, aktualisiert 04.12.07, 22:13h

Der Angeklagte Frank D. sitzt am 04. Dezember 2007 in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts in Oschatz. (Foto: ddp)
Oschatz/ddp. Der Schal verdeckt das Gesicht, die dunkle
Sonnenbrille die Augen. Der Angeklagte Frank D. wehrt sich so gut es
geht gegen das Blitzlichtgewitter, das im großen Saal des
Amtsgerichts Oschatz am Dienstag auf ihn niedergeht. Er will nicht
erkannt werden, Frank D. kommt aus der Kleinstadt Mügeln, wo jeder
jeden kennt. Und er ist angeklagt in einem Fall, der das ganze Land
während des Sommers bewegt hat: Er soll in der Nacht zum 19. August
während der Ausschreitungen in Mügeln rassistische Parolen gebrüllt
und mit einem Eisengitter die Tür zu der Pizzeria eingeschlagen
haben, in der sich die verletzten acht Inder in Todesangst vor dem
wütenden Mob verschanzt hatten.
Das Urteil kam dann am Dienstagabend überraschend: acht Monate
Freiheitsstrafe, ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn
Monate gefordert und wollte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt
sehen. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe eine günstige
Sozialprognose, begründete Staatsanwalt Christoph Kruczynski. Zudem
sei er zumindest teilweise geständig gewesen und habe sich bei dem
Geschäftsführer der Pizzeria entschuldigt. Die Verteidigung plädierte
für eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung.
Richter Klaus Denk jedoch zeigt sich weder von fehlenden
Vorstrafen noch von einer Sozialprognose beeindruckt. Mügeln sei in
jener Nacht an einem «Pogrom» vorbeigerutscht, sagt er. Und er betont
das Wort «Pogrom», um klar zu machen: Das war ernst. «Wenn wir das
durchgehen lassen, dann ist das eine Einladung zum Tanz.» Es habe ein
Sturm auf die Pizzeria bevorgestanden, begründet Denk. Die ganze
Sache sei «glimpflich» abgegangen, weil einige wenige Polizisten
Zivilcourage gezeigt hätten. «Das hätten die nicht machen müssen»,
sagte Denk. Sie hätten sich auch zurückziehen und auf Verstärkung
warten können. Denn die Situation sei sehr gefährlich gewesen. Und
der Angeklagte Frank D. war nach Einschätzung des Gerichts nicht nur
mittendrin, sondern in der ersten Reihe dabei.
Zuvor hatte Frank D. erklärt, mit rechten Parolen könne er sich
überhaupt nicht identifizieren, er arbeite selbst mit Ausländern
zusammen und habe nichts gegen Ausländer. Dass er an jenem Abend die
Scheibe der Tür eingeschmissen habe, sei eine Kurzschlusshandlung
gewesen, sagte er während der Verhandlung. Zuvor habe er einen Freund
blutend auf der Straße liegend gefunden, dem mit einem Messer in den
Oberschenkel gestochen worden sein soll. «Die haben mich
abgestochen», soll der Freund zu ihm gesagt haben. Und dann sei er
dorthin gegangen, wo er die Täter vermutete: zu der Pizzeria
«Piccobello». Von rassistischen Parolen vor der Pizzeria will er
dabei nichts gehört haben, auch nicht, wer sich in den Gasträumen
aufhielt.
Richter Denk glaubt ihm kein Wort davon. «Das sind
Schutzbehauptungen», hält er dem Angeklagten nach dem Urteilsspruch
entgegen. «Sie wussten genau, dass das ein ausländisches Lokal ist»,
wirft er dem 23-Jährigen vor. Dieser hatte das selbst zuvor gesagt:
er sei einige Mal Gast in der Pizzeria gewesen.
In der vergangenen Woche war bereits einer der Beteiligten an den
Ausschreitungen verurteilt worden. Das Amtsgericht Oschatz sprach
einen 18-Jährigen schuldig, in jener Nacht während der
Ausschreitungen rassistische Parolen gerufen zu haben. Er muss eine
Geldbuße von 600 Euro zahlen. Zudem verhängte die Staatsanwaltschaft
in den vergangenen Monaten zwei Strafbefehle. Wegen der
Körperverletzungen hingegen ist laut Staatsanwaltschaft noch niemand
angeklagt, die Ermittlungen laufen noch.



































