Kriminalität
600 Euro Strafe wegen Volksverhetzung in Mügeln
Erstes Urteil nach Ausschreitungen - 18-Jähriger muss an Kinderschutzbund zahlen
erstellt 26.11.07, 19:03h

Polizisten vor der Pizzeria in Mügeln, in der acht Inder von bis zu 50 ausländerfeindlichen Deutschen angeblich zusammengeschlagen worden waren. (Foto: dpa)
Oschatz/Mügeln/dpa. Gut drei Monate nach den
fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln hat das
Amtsgericht Oschatz das erste Urteil gesprochen. Ein 18-Jähriger
wurde am Montag wegen Volksverhetzung verurteilt. Er muss nach dem
Jugendstrafrecht 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der
Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 19. August
ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Er gehörte demnach
einem Mob von etwa 50 Deutschen an, der nach einem Stadtfest acht
Inder verfolgte und beschimpfte. Bei den Ausschreitungen waren 14
Menschen verletzt worden, darunter alle acht Inder und zwei
Polizisten.
Nach Auffassung des Gericht war der junge Mann noch nach dem
Jugendstrafrecht zu verurteilen. Es handele sich um eine
«jugendtypische Verfehlung». Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen
eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht beantragt und eine
Geldstrafe von 1800 Euro beantragt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, zu prüfen, ob sie
Rechtsmittel einlegt.
Es war die erste öffentliche Verhandlung zu den Ausschreitungen.
Am 4. Dezember ist ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht Oschatz
geplant. Dann muss sich ein 23-Jähriger wegen Volksverhetzung und
Sachbeschädigung verantworten. Dieser ist jedoch nicht geständig, so
dass Zeugen gehört werden sollen. Zwei Fälle wurden bereits per
Strafbefehl erledigt: Die Männer im Alter von 22 und 35 Jahren sollen
Geldstrafen von 2625 Euro und 1500 Euro zahlen. Die Betroffenen waren
laut Staatsanwaltschaft jeweils an der fremdenfeindlichen Attacke vor
einer Pizzeria in unmittelbarer Nähe des Festzeltes beteiligt.
Die Behörden unterteilen das Geschehen am Rande des Stadtfestes
in zwei Komplexe: Demnach kam es zunächst zu einer Rangelei im
Festzelt, dann zu der Attacke vor der Pizzeria. Die Vorgänge im
Festzelt sind strittig und ein Ende der Ermittlungen ist nicht
absehbar.



































