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Kriminalität

600 Euro Strafe wegen Volksverhetzung in Mügeln

Erstes Urteil nach Ausschreitungen - 18-Jähriger muss an Kinderschutzbund zahlen

erstellt 26.11.07, 19:03h
Pizzeria in Mügeln
Polizisten vor der Pizzeria in Mügeln, in der acht Inder von bis zu 50 ausländerfeindlichen Deutschen angeblich zusammengeschlagen worden waren. (Foto: dpa)
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Oschatz/Mügeln/dpa. Gut drei Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln hat das Amtsgericht Oschatz das erste Urteil gesprochen. Ein 18-Jähriger wurde am Montag wegen Volksverhetzung verurteilt. Er muss nach dem Jugendstrafrecht 600 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 19. August ausländerfeindliche Parolen gerufen zu haben. Er gehörte demnach einem Mob von etwa 50 Deutschen an, der nach einem Stadtfest acht Inder verfolgte und beschimpfte. Bei den Ausschreitungen waren 14 Menschen verletzt worden, darunter alle acht Inder und zwei Polizisten.

Nach Auffassung des Gericht war der junge Mann noch nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Es handele sich um eine «jugendtypische Verfehlung». Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht beantragt und eine Geldstrafe von 1800 Euro beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, zu prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

Es war die erste öffentliche Verhandlung zu den Ausschreitungen. Am 4. Dezember ist ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht Oschatz geplant. Dann muss sich ein 23-Jähriger wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verantworten. Dieser ist jedoch nicht geständig, so dass Zeugen gehört werden sollen. Zwei Fälle wurden bereits per Strafbefehl erledigt: Die Männer im Alter von 22 und 35 Jahren sollen Geldstrafen von 2625 Euro und 1500 Euro zahlen. Die Betroffenen waren laut Staatsanwaltschaft jeweils an der fremdenfeindlichen Attacke vor einer Pizzeria in unmittelbarer Nähe des Festzeltes beteiligt.

Die Behörden unterteilen das Geschehen am Rande des Stadtfestes in zwei Komplexe: Demnach kam es zunächst zu einer Rangelei im Festzelt, dann zu der Attacke vor der Pizzeria. Die Vorgänge im Festzelt sind strittig und ein Ende der Ermittlungen ist nicht absehbar.


    
    
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