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Sachsen

Anklage gegen Abgeordneten erhoben

Menzel wollte über einen Vertrauten eine Pistole ins Landtagsgebäude schmuggeln

erstellt 06.07.07, 20:55h
Klaus-Jürgen Menzel
Der aus der Landtagsfraktion ausgeschlossene ehemalige NPD-Abgeordnete Klaus-Jürgen Menzel sitzt im Sächsischen Landtag in Dresden (Foto vom 24.01.07). Der rechtextreme Landtagsabgeordnete Menzel muss sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor Gericht verantworten. (Foto: ddp)
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Dresden/dpa. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den früheren NPD-Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel Anklage wegen unterlaubten Schusswaffenbesitzes erhoben. Die Ermittlungen sind abgeschlossen, die Akte auf dem Weg zum Amtsgericht Dresden, sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am Freitag der dpa. Menzel werde vorgeworfen, dass er im Dezember 2006 über einen Vertrauten eine Pistole ins Landtagsgebäude schmuggeln wollte. Einen Termin für eine Verhandlung gebe es noch nicht. Nach Paragraph 52, Absatz 3, Nummer 2a Waffengesetz wird unerlaubter Schusswaffenbesitz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Menzel war nach dem Zwischenfall für zwei Wochen Hausverbot erteilt worden. Der fraktions- und parteilose Abgeordnete darf das Parlament seitdem nur unter strengen Auflagen und über den Eingang des Altbaus betreten, wo er auf Waffen kontrolliert wird. Seine Fraktion hatte Menzel im November 2006 wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten rausgeworfen, im Januar hatte er die rechtsextreme Partei verlassen. Damit war er einem Ausschluss durch die NPD zuvor gekommen. Menzels öffentliche Bekenntnisse zu Adolf Hitler hatten mehrfach für Eklats gesorgt.


    
    
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