Sachsen
Anklage gegen Abgeordneten erhoben
Menzel wollte über einen Vertrauten eine Pistole ins Landtagsgebäude schmuggeln
erstellt 06.07.07, 20:55h

Der aus der Landtagsfraktion ausgeschlossene ehemalige NPD-Abgeordnete Klaus-Jürgen Menzel sitzt im Sächsischen Landtag in Dresden (Foto vom 24.01.07). Der rechtextreme Landtagsabgeordnete Menzel muss sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor Gericht verantworten. (Foto: ddp)
Dresden/dpa. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den
früheren NPD-Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel Anklage wegen
unterlaubten Schusswaffenbesitzes erhoben. Die Ermittlungen sind
abgeschlossen, die Akte auf dem Weg zum Amtsgericht Dresden, sagte
der Leiter der Staatsschutzabteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär
am Freitag der dpa. Menzel werde vorgeworfen, dass er im Dezember
2006 über einen Vertrauten eine Pistole ins Landtagsgebäude
schmuggeln wollte. Einen Termin für eine Verhandlung gebe es noch
nicht. Nach Paragraph 52, Absatz 3, Nummer 2a Waffengesetz wird
unerlaubter Schusswaffenbesitz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe geahndet.
Menzel war nach dem Zwischenfall für zwei Wochen Hausverbot
erteilt worden. Der fraktions- und parteilose Abgeordnete darf das
Parlament seitdem nur unter strengen Auflagen und über den Eingang
des Altbaus betreten, wo er auf Waffen kontrolliert wird. Seine
Fraktion hatte Menzel im November 2006 wegen finanzieller
Unregelmäßigkeiten rausgeworfen, im Januar hatte er die rechtsextreme
Partei verlassen. Damit war er einem Ausschluss durch die NPD zuvor
gekommen. Menzels öffentliche Bekenntnisse zu Adolf Hitler hatten
mehrfach für Eklats gesorgt.












































