Geheimdienste
Lauschattacke erhitzt die Gemüter
Telefon des Anwalts von El Masri abgehört - Empörung in Medien und Politik - Klage
VON Markus Decker, 06.12.06, 20:39h, aktualisiert 06.12.06, 21:21h
Berlin/MZ. In Berlin fielen sie am Mittwoch aus allen Wolken. Grund war ein Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Das Blatt hatte gemeldet, die Münchner Staatsanwaltschaft habe das Telefon des Anwalts Manfred Gnjidic abgehört und sei dabei besonders an Gesprächen mit Journalisten des "Stern" und des ZDF interessiert gewesen. Gnjidic vertritt den Deutsch-Libanesen Khaled El Masri, der 2004 vom US-Geheimdienst CIA gefangen genommen und nach Afghanistan verschleppt wurde.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihr Vorgehen damit, dass sie mehr über die Verschleppung habe erfahren wollen. Der Anwalt hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Empörung ist groß. Der "Stern" prüft rechtliche Schritte. FDP und Grüne sprechen von einem Skandal und einer Bedrohung der Bürgerrechte.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte: "Ich halte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für unzulässig. Das ist eine klare Kompetenzüberschreitung und nicht rechtskonform. Dies dann noch als Beweismaterial einzuführen, ist fast schon aberwitzig." Schließlich unterliege das Zeugnisverweigerungsrecht von Rechtsanwälten und Journalisten einem besonderen Schutz. "Das wird hier eindeutig unterlaufen." SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz übte ebenfalls scharfe Kritik: "Es ist ein abenteuerlicher Vorgang, wenn das Opfer einer schweren Menschenrechtsverletzung nun auch in Deutschland zum Justizopfer gemacht wird. Da müssen sie sich eine gute Erklärung zurecht legen. Das Ganze stinkt zum Himmel."
Lediglich der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, der Münchner CSU-Politiker Hans-Peter Uhl, stellt sich vor die Justiz der bayerischen Landeshauptstadt: "Ich gehe davon aus, dass sich die Staatsanwaltschaft die Abhöraktion hat genehmigen lassen. Sie kann der rechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Ruhe entgegen sehen." Dass ein Anwalt mit Journalisten telefoniert, wisse man ja nicht im Vorhinein. "Ein Anwalt bekommt auch Anrufe, die für die Strafverfolgung von besonderer Bedeutung sind", so Uhl.
Der Chef des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, monierte hingegen, die Strafprozessordnung schütze Journalisten nicht genug. Sie seien "erneut benutzt" worden, "um an Informationen zu gelangen, die von der Pressefreiheit geschützt sind", so Konken. Das dürfe nicht sein.
Die Staatsanwaltschaft hat den Inhalt von fünf Telefonaten und einer SMS als "verfahrensrelevant" zu den Akten genommen. Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld verteidigte die Abhöraktion: "Wir wissen ja nicht von vorneherein, wer da alles anruft."































