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Feuertod eines Afrikaners

Gegen zwei Polizisten wird noch ermittelt

Tragödie in Dessauer Zelle: War genügend Zeit zur Rettung?

VON Jan Wätzold, 17.03.05, 21:03h
Zelle im Keller des Polizeireviers in Dessau
Die Zelle im Keller des Polizeireviers in Dessau, in der der 21-jährige Afrikaner starb. (Foto: MZ)
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Dessau/MZ. Elf Wochen nach dem Feuertod eines Afrikaners im Dessauer Polizeirevier wird noch gegen zwei am Tattag Dienst tuende Beamte wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge und der fahrlässigen Tötung ermittelt. Gegen einen dritten Polizisten besteht laut Staatsanwaltschaft kein Verdacht mehr.

Dass Oury Jallow, der am 7. Januar dieses Jahres in einer Zelle im Keller des Polizeireviers Dessau verbrannte, das Feuer selbst gelegt hat, steht für die Kripo mittlerweile außer Frage. Zur Begründung heißt es: Weil nach der letzten Belegung vor der Einlieferung des Asylbewerbers die Zelle gründlich gereinigt worden sei, müsse das später in den Brandresten entdeckte Feuerzeug von dem 21-Jährigen mitgebracht worden sein. Eine Erklärung dafür, wie Jallow den verbotenen Gegenstand trotz Kontrolle in die Zelle bringen konnte, glaubt Dessaus Oberstaatsanwalt Folker Bittmann ebenfalls zu haben: Der Mann aus Sierra Leone sei nach Angaben der Ermittler von zwei verschiedenen Beamten "arbeitsteilig" durchsucht worden.

Weil der Asylbewerber aus Sierra Leone zu diesem Zeitpunkt am Oberkörper nur mit einem T-Shirt bekleidet gewesen sein soll, "besteht gegen den Polizeibeamten, welcher Jallow am Oberkörper durchsuchte, kein Tatverdacht mehr", so Bittmann. Es sei anzunehmen, dass der Afrikaner das Feuerzeug in der Hose trug. Dennoch: "Damit ist noch keine Entscheidung darüber verbunden, wie die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten, welcher die Kleidung Jallows am Unterkörper durchsuchte, abgeschlossen werden."

Fest steht damit aber, dass noch gegen zwei Beamte ermittelt wird. Der schwerste Verdacht lastet auf dem Dienstgruppenleiter, der am Unglückstag zunächst den Feueralarm ignoriert hatte. Laut jüngster Ermittlungen wäre es möglich gewesen, die Zelle spätestens zwei Minuten nach dem Ausbruch des Matratzenbrandes zu erreichen. Laut Gerichtsmedizin war der Afrikaner sechs Minuten nach dem Erstalarm gestorben.


    
    
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