Feuertod eines Afrikaners
Gegen zwei Polizisten wird noch ermittelt
Tragödie in Dessauer Zelle: War genügend Zeit zur Rettung?
VON Jan Wätzold, 17.03.05, 21:03h

Die Zelle im Keller des Polizeireviers in Dessau, in der der 21-jährige Afrikaner starb. (Foto: MZ)
Dessau/MZ. Elf Wochen nach dem Feuertod eines
Afrikaners im Dessauer Polizeirevier wird
noch gegen zwei am Tattag Dienst tuende Beamte
wegen des Verdachts der Körperverletzung mit
Todesfolge und der fahrlässigen Tötung ermittelt.
Gegen einen dritten Polizisten besteht laut
Staatsanwaltschaft kein Verdacht mehr.
Dass Oury Jallow, der am
7. Januar dieses Jahres in einer Zelle im
Keller des Polizeireviers Dessau verbrannte,
das Feuer selbst gelegt hat, steht für die
Kripo mittlerweile außer Frage. Zur Begründung
heißt es: Weil nach der letzten Belegung vor
der Einlieferung des Asylbewerbers die Zelle
gründlich gereinigt worden sei, müsse das
später in den Brandresten entdeckte Feuerzeug
von dem 21-Jährigen mitgebracht worden sein.
Eine Erklärung dafür, wie Jallow den verbotenen
Gegenstand trotz Kontrolle in die Zelle bringen
konnte, glaubt Dessaus Oberstaatsanwalt Folker
Bittmann ebenfalls zu haben: Der Mann aus
Sierra Leone sei nach Angaben der Ermittler
von zwei verschiedenen Beamten "arbeitsteilig"
durchsucht worden.
Weil der Asylbewerber aus Sierra Leone zu
diesem Zeitpunkt am Oberkörper nur mit einem
T-Shirt bekleidet gewesen sein soll, "besteht
gegen den Polizeibeamten, welcher Jallow am
Oberkörper durchsuchte, kein Tatverdacht mehr",
so Bittmann. Es sei anzunehmen, dass der Afrikaner
das Feuerzeug in der Hose trug. Dennoch: "Damit
ist noch keine Entscheidung darüber verbunden,
wie die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten,
welcher die Kleidung Jallows am Unterkörper
durchsuchte, abgeschlossen werden."
Fest steht damit aber, dass noch gegen zwei
Beamte ermittelt wird. Der schwerste Verdacht
lastet auf dem Dienstgruppenleiter, der am
Unglückstag zunächst den Feueralarm ignoriert
hatte. Laut jüngster Ermittlungen wäre es
möglich gewesen, die Zelle spätestens zwei
Minuten nach dem Ausbruch des Matratzenbrandes
zu erreichen. Laut Gerichtsmedizin war der
Afrikaner sechs Minuten nach dem Erstalarm
gestorben.












































