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Gentechnik

Veränderte Lebensmittel müssen gekennzeichnet sein

Europaweite Pflicht trat in Kraft - Für tierische Produkte gelten Ausnahmen

VON Kerstin Metze, 18.04.04, 15:10h, aktualisiert 20.05.08, 17:20h
Supermarkt
Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen ab sofort in der gesamten Europäischen Union (EU) gesondert gekennzeichnet sein. (Foto: dpa)
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Halle/MZ. Verbraucher haben beim Lebensmittel-Einkauf und beim Gaststättenbesuch jetzt mehr Sicherheit: Auf dem Etikett oder in der Speisekarte muss vermerkt sein, wenn im Produkt oder Menü genetisch veränderte Bestandteile verarbeitet wurden. Gestern sind europaweit neue Regeln für die Kennzeichnung manipulierter Lebens- und Futtermittel in Kraft getreten. Gekennzeichnet werden müssen demnach alle Produkte, für deren Herstellung gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet wurden. Ausgenommen bleiben Zusatzstoffe und Produkte mit unvermeidbaren Spuren von veränderten Organismen.

Vermischen sich etwa bei der Ernte Gen-Mais und herkömmlicher Mais, kann auf die Deklaration verzichtet werden, sofern der Gen-Mais-Anteil unter 0,9 Prozent liegt. "Ausnahmen gibt es auch bei Fleisch, Milch oder Eiern von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter gefressen haben", sagte Christa Bergmann, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. So müsse Futter aus Gen-Mais, mit dem ein Huhn gefüttert wird, gekennzeichnet werden, Fleisch und Eier dieses Huhns aber nicht. Ferner sei damit zu rechnen, dass genmanipulierte Lebensmittel zunächst noch ohne Kennzeichnung angeboten werden. Eine Übergangsfrist sorge dafür, dass Produkte, die jetzt in den Verkaufsregalen stehen, ohne Hinweis weiter verkauft werden dürfen.

Sachsen-Anhalt will die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht für Futtermittel streng kontrollieren. Agrarministerin Petra Wernicke (CDU): "Die Kontrollen finden unangemeldet und stichprobenartig statt."

Auskünfte der Verbraucherzentrale Di und Do 10 bis 16 Uhr unter 0180-5706600


    
    
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