Gentechnik
Veränderte Lebensmittel müssen gekennzeichnet sein
Europaweite Pflicht trat in Kraft - Für tierische Produkte gelten Ausnahmen
VON Kerstin Metze, 18.04.04, 15:10h, aktualisiert 20.05.08, 17:20h

Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen ab
sofort in der gesamten Europäischen Union (EU) gesondert
gekennzeichnet sein. (Foto: dpa)
Halle/MZ. Verbraucher haben beim Lebensmittel-Einkauf
und beim Gaststättenbesuch jetzt mehr Sicherheit:
Auf dem Etikett oder in der Speisekarte muss
vermerkt sein, wenn im Produkt oder Menü genetisch
veränderte Bestandteile verarbeitet wurden.
Gestern sind europaweit neue Regeln für die
Kennzeichnung manipulierter Lebens- und Futtermittel
in Kraft getreten. Gekennzeichnet werden müssen
demnach alle Produkte, für deren Herstellung
gentechnisch veränderte Bestandteile verwendet
wurden. Ausgenommen bleiben Zusatzstoffe und
Produkte mit unvermeidbaren Spuren von veränderten
Organismen.
Vermischen sich etwa bei der Ernte Gen-Mais
und herkömmlicher Mais, kann auf die Deklaration
verzichtet werden, sofern der Gen-Mais-Anteil
unter 0,9 Prozent liegt. "Ausnahmen gibt es
auch bei Fleisch, Milch oder Eiern von Tieren,
die gentechnisch verändertes Futter gefressen
haben", sagte Christa Bergmann, Ernährungsreferentin
der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. So
müsse Futter aus Gen-Mais, mit dem ein Huhn
gefüttert wird, gekennzeichnet werden, Fleisch
und Eier dieses Huhns aber nicht. Ferner sei
damit zu rechnen, dass genmanipulierte Lebensmittel
zunächst noch ohne Kennzeichnung angeboten
werden. Eine Übergangsfrist sorge dafür, dass
Produkte, die jetzt in den Verkaufsregalen
stehen, ohne Hinweis weiter verkauft werden
dürfen.
Sachsen-Anhalt will die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht
für Futtermittel streng kontrollieren. Agrarministerin
Petra Wernicke (CDU): "Die Kontrollen finden
unangemeldet und stichprobenartig statt."
Auskünfte der Verbraucherzentrale Di
und Do 10 bis 16 Uhr unter 0180-5706600












































