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Wahlrecht Ampel-Politiker wollen Bundestag-Begrenzung auf 598 Sitze

Der Bundestag ist derzeit mit 736 Mandaten so groß wie noch nie. Obleuten von SPD, Grünen und FDP wollen das Wahlrecht nun verändern - und legen einen Vorschlag vor.

Von dpa Aktualisiert: 18.05.2022, 14:31
Der Bundestag ist derzeit so groß wie nie zuvor.
Der Bundestag ist derzeit so groß wie nie zuvor. Christoph Soeder/dpa

Berlin - Mit einer Änderung des Wahlrechts wollen Abgeordnete der Ampel-Parteien den Bundestag wieder auf 598 Sitze verkleinern. Derzeit ist er mit 736 Mandaten so groß wie nie zuvor.

Bei dem Vorschlag bleibt die Zahl der 299 Wahlkreise unangetastet. In den vergangenen zwei Legislaturperioden war eine Wahlrechtsreform vor allem daran gescheitert, dass CSU und CDU eine Reduzierung der Wahlkreise strikt ablehnten. An der Wahlurne würde sich nur eines ändern: Die Wähler könnten drei statt bisher zwei Stimmen abgeben.

Der Vorstoß kommt von den Obleuten von SPD, Grünen und FDP - Sebastian Hartmann, Till Steffen und Konstantin Kuhle - in der vom Bundestag eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und Modernisierung der Parlamentsarbeit. Sie veröffentlichten ihn am Mittwoch in einem Namensartikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Mit ihrem Vorstoß seien „übergroße, nicht arbeitsfähige Bundestage ausgeschlossen“, sagte Hartmann am Mittwoch in Berlin.

Berechnung auf Basis der Zweitstimmen

Nach dem Vorschlag soll künftig auf Basis der Zweitstimmen - von den Obleuten Listenstimmen genannt - errechnet werden, wie viele Mandate jeder Partei in einem Bundesland zustehen. Erzielt sie über die Erststimme - die Obleute sprechen jetzt von Personenstimme - mehr Wahlkreismandate, dann gehen die Kandidaten mit dem schlechtesten Personenstimmen-Ergebnis im Land leer aus. Bislang dürfen sie diese als Überhangmandate behalten, die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Der entsprechende Wahlkreis wird aber trotzdem im Bundestag vertreten sein. Denn mit einer zweiten Erststimme, der sogenannten Ersatzstimme, können die Wählerinnen und Wähler eine zweite Präferenz angeben. Die für den nicht zum Zuge kommenden Direktkandidaten abgegebene Ersatzstimme wird dann diesem Bewerber zugeschlagen. Das Wahlkreismandat erhält dann der- oder diejenige, auf den oder die insgesamt die meisten Stimmen im Wahlkreis entfallen.