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Freispruch: Hohe Entschädigung für Messerstecher

28.11.2016, 15:05
Am Platz des Zeugentisches steht ein Mikrofon. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv
Am Platz des Zeugentisches steht ein Mikrofon. Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv dpa

Frankfurt/Main - Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke auf seinen Mitbewohner ist ein 55 Jahre alter Mann am Montag vom Landgericht Frankfurt freigesprochen worden. Eine Notwehrsituation habe nicht ausgeschlossen werden können, hieß es im Urteil der Schwurgerichtskammer. Für drei Jahre und zwei Monate in Untersuchungshaft stehen dem Freigesprochenen nun rund 28 000 Euro Haftentschädigung zu.

Aus nichtigem Grund waren die drogenabhängigen Männer 2012 in der Wohnung des Opfers in Streit geraten. Schließlich stach der Angeklagte dem Kontrahenten zwei Mal in den Bauch. Nur knapp überlebte dieser. Obwohl der Angeklagte die Attacke stets als Notwehr schilderte, wurde er zwei Mal wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die der Bundesgerichtshof aber jeweils aufhob.

Im dritten Prozess stellte das Gericht nun die vom BGH angemahnte Notwehr fest. Entscheidend hierfür sei, dass das Opfer keinerlei Angaben zum Tathergang mehr habe machen können. Deshalb sei dem Angeklagte die Notwehrlage nicht zu widerlegen, hieß es im Urteil. (dpa/lhe)