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Justiz: Fahndung auf Facebook?

15.11.2012 19:57 Uhr | Aktualisiert 15.11.2012 21:57 Uhr
Das Logo von Facebook. (SYMBOLFOTO: DAPD) 
Von Markus Decker
Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) will auch das soziale Netzwerk Facebook für Fahndungszwecke nutzen. Auf Hahns Betreiben hin wurde das Thema bei der Justizministerkonferenz am Donnerstag in Berlin diskutiert, deren Vorsitzender er derzeit ist.
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Berlin/MZ. 

Das Mediennutzungsverhalten insbesondere junger Leute habe sich geändert, darauf müsse man reagieren, sagte der FDP-Politiker. Darum sei es ratsam, dieses seltene Instrument in den Instrumentenkasten der Sicherheitsbehörden aufzunehmen. Seine bayerische Amtskollegin Beate Merk (CSU) stellte fest: "Die digitale Revolution kann an der Justiz nicht vorbeigehen." Die Facebook-Fahndung soll deshalb auf der nächsten Justizministerkonferenz erneut behandelt werden.

Dabei betonte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD), dass die Entscheidung noch keineswegs feststehe. "Wir haben uns weder für noch gegen die Onlinefahndung ausgesprochen." Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich am Donnerstag nicht.

Hahn verwies auf ein Pilotprojekt der Polizei in Hannover, die einige Straftaten mit Hilfe von Facebook habe aufklären können. Als weiteres Beispiel nannte er die laufende Suche nach Unbekannten, die von einer Autobahnbrücke Steine auf Fahrzeuge geworfen hatten. Eine Arbeitsgruppe solle daher die rechtlichen Grundlagen einer derartigen Fahndung ausarbeiten und dabei auch Einwände von Datenschützern berücksichtigen.

Im ZDF-"Morgenmagazin" erklärte der Minister, es sei laut Technikern möglich, sämtliche Informationen auf Servern zu speichern, auf die lediglich Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff haben. Facebook-Vertreter hätten ihre Bereitschaft gezeigt, dies zu ermöglichen. "Ich hab das Gefühl, das ist für die auch eine Marketingfrage. Die werden das schon organisieren."

Als ungelöstes Problem gilt gleichwohl die Frage der Löschung von Daten. Die Fahndungsplakate auf Litfaßsäulen mit den Motiven der RAF-Täter habe man seinerzeit wieder entfernen können, hieß es. Das sei mit Daten im Internet kaum möglich. Hierfür müssten Lösungen gefunden werden. Überdies besagt eine einschlägige Vorschrift, dass private Internetanbieter bisher grundsätzlich nicht zur Fahndung heran gezogen werden dürfen. Diese Vorschrift müsste überarbeitet werden. Auch verfassungsrechtliche Einwände sind wohl nicht ganz auszuschließen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der MZ: "Der Prüfauftrag sollte sehr gründlich abgearbeitet werden. Und soweit soziale Netzwerke für Fahndungszwecke genutzt werden sollen, muss die eigentliche Fahndung auf einem von der Polizei betriebenen Server bereitgehalten werden." Bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken dürften nur Links verbreitet werden. Schaar warnte jedenfalls ausdrücklich: "Die Internetfahndung darf auf keinen Fall dazu beitragen, dass falsche Verdächtigungen oder gar Aufrufe zur Lynchjustiz auf den Fahndungsseiten erscheinen."

Wolfgang Neskovic von der Linksfraktion im Bundestag lehnte das Instrument kategorisch ab. "Ich halte davon nichts, weil das Internet nicht vergisst", sagte Neskovic, der lange Jahre als Richter gearbeitet hat. Er fügte hinzu: "Auch eine ungerechtfertigte Fahndung kann nicht mehr gelöscht werden. Die Eingriffstiefe steht in keinem Verhältnis zu einem möglichen Erfolg." Schon bisher steht das Netz in dem Verdacht, Formen von Lynchjustiz oder andere Formen von Aggression zu begünstigen. Dieser Effekt könnte sich mit offiziellen Fahndungsaufrufen noch verstärken.