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Grüne Gentechnik

Zweifel an hohen Forderungen

Für die Zerstörung eines Genweizen-Feldes will das IPK Gatersleben 245 000 Euro Schadenersatz

VON ALEXANDER SCHIERHOLZ, 23.04.09, 09:48h, aktualisiert 23.04.09, 23:09h
MAGDEBURG/MZ. Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gattersleben (Salzlandkreis) will einen vor einem Jahr zerstörten Freisetzungsversuch mit Genweizen wiederholen. Das sagte IPK-Anwalt Horst Rehberger der MZ im Vorfeld des Prozesses um die Feldzerstörung. Seit Donnerstag müssen sich dafür sechs Gentechnik-Gegner verantworten.

Diese Bemerkung konnte sich Enno Bommel dann doch nicht verkneifen: "Es geht um Schadenersatz, nicht um eine Strafe." Damit wies der Vorsitzende der 11. Zivilkammer am Landgericht Magdeburg am Donnerstag zum Auftakt des Prozesses um die Zerstörung eines Genweizen-Versuchsfeldes in Gatersleben die Forderung des Leibniz-Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) als zu hoch zurück. 245000 Euro will das IPK von sechs Gentechnik-Gegnern haben. "Wir zweifeln nicht, dass Schaden entstanden ist, aber wir zweifeln an der Höhe", sagte der Richter.

Genbank in Gefahr?

Vor einem Jahr hatten die sechs Anti-Gentechnik-Aktivisten mit Hacken einen großen Teil der gentechnischen veränderten Pflanzen auf dem Versuchsfeld zerstört. Sie befürchteten, Pollen des transgenen Weizens könnten die nahe gelegenen Vermehrungsflächen der Genbank des IPK gefährden. Dort lagern die Samen von rund 150000 Sorten von Kulturpflanzen. Das Institut hatte stets bestritten, dass von dem Freisetzungsversuch Gefahr ausgehe. Getestet werden sollte, wie ein erhöhter Eiweißgehalt in Winterweizen dessen Blühzeitpunkt beeinflusst.

Zunächst hatte das IPK Schadenersatz in Höhe von knapp 170000 Euro verlangt. Mittlerweile habe sich aber herausgestellt, dass auch die nicht zerstörten Pflanzen, etwa die Hälfte, keine verwertbaren Ergebnisse mehr lieferten, begründete IPK-Anwalt Horst Rehberger die Erhöhung der Forderungen. "Der Versuch ist praktisch komplett zerstört", so Sachsen-Anhalts früherer Wirtschaftsminister. Das gesamte letzte Jahr der dreijährigen Freisetzung müsse wiederholt werden.

"Faustrecht" ausgeübt

Richter Bommel schrieb den sechs selbst ernannten "Feldbefreiern" ins Stammbuch, sie hätten mit der Zerstörung grobes Unrecht begangen und "Faustrecht" ausgeübt. Deutliche Zweifel äußerte die Kammer aber auch an der Argumentation des IPK. Der vom Institut bezifferte Schaden sei weder "substantiell dargelegt" noch "nachvollziehbar hergeleitet": So habe das IPK nicht nur Personalkosten für vergeblich geleistete Arbeit der Wissenschaftler in Rechnung gestellt. Sondern auch weitere Kosten, die aus Sicht des Gerichts nicht direkt etwas mit dem Versuch zu tun haben - etwa Aufwendungen für die Fahrbereitschaft der Versuchsleiterin, für eine Videoüberwachung oder für die institutseigene Bibliothek. "Eine Bibliothekarin muss doch sowieso bezahlt werden", wunderte sich Bommel.

Das IPK hat nun vier Wochen Zeit, seine Schadenersatzforderungen detailliert nachzubessern - obwohl es von der Kammer dazu schon einmal aufgefordert worden war. Bernd Eise von der Geschäftsführung machte aber deutlich, man wolle weiterhin nicht nur Personalkosten ersetzt haben.

Ein von der Kammer angeregter Vergleich in Höhe von rund 80000 Euro war zuvor gescheitert: Die sechs Beklagten waren nur bereit, insgesamt 6000 Euro zu zahlen - ein "symbolischer" Betrag, wie einer ihrer Anwälte sagte. Rehberger wies das Angebot als "indiskutabel" zurück. Am 11. Juni soll das Urteil gesprochen werden.



    
    
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