Grüne Gentechnik
Zweifel an hohen Forderungen
Für die Zerstörung eines Genweizen-Feldes will das IPK Gatersleben 245 000 Euro Schadenersatz
VON ALEXANDER SCHIERHOLZ, 23.04.09, 09:48h, aktualisiert 23.04.09, 23:09h
MAGDEBURG/MZ. Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gattersleben (Salzlandkreis) will einen vor einem Jahr zerstörten Freisetzungsversuch mit Genweizen wiederholen. Das sagte IPK-Anwalt Horst Rehberger der MZ im Vorfeld des Prozesses um die Feldzerstörung. Seit Donnerstag müssen sich dafür sechs Gentechnik-Gegner verantworten.
Diese Bemerkung konnte
sich Enno Bommel dann doch nicht verkneifen:
"Es geht um Schadenersatz, nicht um eine Strafe."
Damit wies der Vorsitzende der 11. Zivilkammer
am Landgericht Magdeburg am Donnerstag zum Auftakt
des Prozesses um die Zerstörung eines Genweizen-Versuchsfeldes
in Gatersleben die Forderung des Leibniz-Institutes
für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung
(IPK) als zu hoch zurück. 245000 Euro will
das IPK von sechs Gentechnik-Gegnern haben.
"Wir zweifeln nicht, dass Schaden entstanden
ist, aber wir zweifeln an der Höhe", sagte
der Richter.
Genbank in Gefahr?
Vor einem Jahr hatten die sechs Anti-Gentechnik-Aktivisten
mit Hacken einen großen Teil der gentechnischen
veränderten Pflanzen auf dem Versuchsfeld
zerstört. Sie befürchteten, Pollen des transgenen
Weizens könnten die nahe gelegenen Vermehrungsflächen
der Genbank des IPK gefährden. Dort lagern
die Samen von rund 150000 Sorten von Kulturpflanzen.
Das Institut hatte stets bestritten, dass
von dem Freisetzungsversuch Gefahr ausgehe.
Getestet werden sollte, wie ein erhöhter Eiweißgehalt
in Winterweizen dessen Blühzeitpunkt beeinflusst.
Zunächst hatte das IPK Schadenersatz in Höhe
von knapp 170000 Euro verlangt. Mittlerweile
habe sich aber herausgestellt, dass auch die
nicht zerstörten Pflanzen, etwa die Hälfte,
keine verwertbaren Ergebnisse mehr lieferten,
begründete IPK-Anwalt Horst Rehberger die
Erhöhung der Forderungen. "Der Versuch ist
praktisch komplett zerstört", so Sachsen-Anhalts
früherer Wirtschaftsminister. Das gesamte
letzte Jahr der dreijährigen Freisetzung müsse
wiederholt werden.
"Faustrecht" ausgeübt
Richter Bommel schrieb den sechs selbst
ernannten "Feldbefreiern" ins Stammbuch, sie
hätten mit der Zerstörung grobes Unrecht begangen
und "Faustrecht" ausgeübt. Deutliche Zweifel
äußerte die Kammer aber auch an der Argumentation
des IPK. Der vom Institut bezifferte Schaden
sei weder "substantiell dargelegt" noch "nachvollziehbar
hergeleitet": So habe das IPK nicht nur Personalkosten
für vergeblich geleistete Arbeit der Wissenschaftler
in Rechnung gestellt. Sondern auch weitere
Kosten, die aus Sicht des Gerichts nicht direkt
etwas mit dem Versuch zu tun haben - etwa
Aufwendungen für die Fahrbereitschaft der
Versuchsleiterin, für eine Videoüberwachung
oder für die institutseigene Bibliothek. "Eine
Bibliothekarin muss doch sowieso bezahlt werden",
wunderte sich Bommel.
Das IPK hat nun vier Wochen Zeit, seine Schadenersatzforderungen
detailliert nachzubessern - obwohl es von
der Kammer dazu schon einmal aufgefordert
worden war. Bernd Eise von der Geschäftsführung
machte aber deutlich, man wolle weiterhin
nicht nur Personalkosten ersetzt haben.
Ein von der Kammer angeregter Vergleich in
Höhe von rund 80000 Euro war zuvor gescheitert:
Die sechs Beklagten waren nur bereit, insgesamt
6000 Euro zu zahlen - ein "symbolischer"
Betrag, wie einer ihrer Anwälte sagte. Rehberger
wies das Angebot als "indiskutabel" zurück.
Am 11. Juni soll das Urteil gesprochen werden.




























