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Kommentar zur Rückkehr der entlassenen Lehrerin Zeit, den Streit zu begraben

Die umstrittene Zusatzstunde für Lehrer dürfte nun juristisch geklärt sein. Gut, dass sich die Altmärker Rebellin und das Land geeinigt haben.

Von Hagen Eichler 18.04.2024, 16:51
Kommentar Hagen Eichler
Kommentar Hagen Eichler MZ / Stedtler

Magdeburg/MZ - Dass Lehrer die ihnen von der Landesregierung auferlegte zusätzliche Unterrichtsstunde von Gerichten überprüfen lassen, ist ihr gutes Recht. Diese Zusatzbelastung trotz geltender Verordnung einfach zu verweigern, ist hingegen ein Rechtsverstoß.

Die Altmärker Grundschullehrerin Birgit Pitschmann ist diesen Schritt gegangen, weil sie sich übervorteilt und überlastet fühlte. Dafür hat sie eine harte Konsequenz hingenommen, die fristlose Kündigung.

Es war einigermaßen unwahrscheinlich, dass sie diese Entlassung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich würde anfechten können. Spätestens seit dem gescheiterten Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht ist klar, dass die Landesregierung die sogenannte Vorgriffsstunde juristisch sauber auf den Weg gebracht hat. Vielleicht findet sich noch der eine oder andere Spezialfall, in dem ein Lehrer beweisen kann, dass die Zusatzstunde in seinem konkreten Fall ungerechtfertigt ist. Generell aber dürfte die Frage nun entschieden sein.

Den Autor erreichen Sie unter: [email protected]

Es ist daher gut, dass Pitschmann und das Landesschulamt den Streit nun begraben wollen. Für die Lehrerin spricht, dass sie auch nach 40 Berufsjahren unbedingt ins Klassenzimmer zurückwill, trotz der schmerzlichen Erfahrungen. Das zeigt, dass sie ihren Beruf aus Überzeugung ausübt. Die Kinder, die sie bald wieder unterrichtet, dürften davon profitieren.