Das Gericht hob damit Urteile des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts auf, die jeweils zugunsten Battkes geurteilt hatten.
Der Kaminkehrer ist zwar nicht Mitglied der rechtsextremen NPD, sitzt aber für diese im Stadtrat von Laucha (Burgenlandkreis) und im Kreistag. 2005 hatte Battke zudem auf der NPD-Landesliste für den Bundestag, im vorigen Jahr für den Landtag kandidiert. Das Land hatte den Entzug der Kehrerlaubnis 2008 mit Battkes politischen Aktivitäten begründet. Der Mittfünfziger bekleide quasi ein öffentliches Amt und nehme hoheitliche Aufgaben wahr, deshalb müsse von ihm Verfassungstreue verlangt werden.
Anders als die Vorinstanzen schloss sich das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation an. Die Leipziger Richter erklärten, Battkes außerberufliches Verhalten dürfe nicht ausgeblendet werden. Das Gericht verwies auf mehrere Neonazi-Treffen zu Ehrung der Mörder Walther Rathenaus in Saaleck (Burgenlandkreis), an denen Battke teilgenommen habe. Damit habe er den Mord an einem Menschen unter anderem wegen dessen jüdischen Glaubens gebilligt und so eine antisemitische und rassistische Grundhaltung offenbart. Das sei für seine Arbeit relevant. Schließlich, so das Gericht, seien Hauseigentümer verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfeger Zutritt zu gewähren. Rathenau war in der Weimarer Republik Außenminister. 1922 war der jüdische Unternehmerssohn in Berlin ermordet worden. Die Täter, die auf Burg Saaleck gefasst wurden, wurden von den Nationalsozialisten ab 1933 als „Vorkämpfer“ gefeiert.
Die Landesregierung begrüßte das Leipziger Urteil. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nannte es „ein wichtiges und richtiges Signal des Rechtsstaates in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus“. Haseloff hatte das Verfahren gegen Battke Ende 2007 als Wirtschaftsminister angestoßen. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sprach von einem „herben Rückschlag“ für die rechtsextreme Szene. „Das höchste Gericht billigt jemandem, der außerhalb der Verfassung steht, nicht zu, in einem öffentlich bestellten Bereich tätig zu sein.“ Es sei zu prüfen, ob daraus Konsequenzen für ähnliche Fälle und für ein NPD-Verbot abgeleitet werden könnten.
„Ich bin froh, dass wir uns damals entschieden haben, ein Zeichen zu setzen“, sagte SPD-Innenexperte Rüdiger Erben, der seinerzeit Staatssekretär war. „Jetzt muss auch anderen Rechtsextremen klar sein, dass sich der Rechtsstaat zu wehren weiß.“ Battke war für die MZ nicht zu erreichen.
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