Die Staatsanwaltschaft Leipzig habe ihre Revision zurückgezogen, sagte Sprecher Ricardo Schulz am Mittwoch und bestätigte einen Bericht der „Leipziger Volkszeitung“. Nachdem das Ergebnis der Beweisaufnahme und die mündliche Urteilsbegründung geprüft wurden, sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Revision keinen Erfolg haben werde.
Der 24-Jährige war im Dezember 2012 wegen Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig ordnete zudem die Einweisung des seelisch schwer gestörten Mannes in die Psychiatrie an. Dort muss er bleiben, bis er als geheilt gilt. Das kann in der Praxis auch bedeuten, dass der Mann nie mehr aus dem Maßregelvollzug entlassen wird. Derzeit sitzt er noch in der Justizvollzugsanstalt Leipzig, bis ihm ein Platz in einer Klinik zugewiesen wird.