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Landgericht Magdeburg: Mussten Kinder von Tagesmüttern Erbrochenes essen?

17.01.2013 09:30 Uhr | Aktualisiert 17.01.2013 19:10 Uhr
Zwei Tagesmütter aus Magdeburg sollen die Kleinkinder gezwungen haben, ihr Erbrochenes zu essen. Nun wurden sie angeklagt. (SYMBOLFOTO: DPA) 
Gegen zwei Tagesmütter aus Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Den Frauen wird unter anderem Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung vorgeworfen.
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Magdeburg/MZ/lö. 

Gegen zwei Tagesmütter aus Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Den Frauen wird unter anderem Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung vorgeworfen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Nach Angaben des Landgerichts wird Mutter und Tochter eine höhere zweistellige Zahl an Taten im Zeitraum zwischen Juni 2009 und Oktober 2011 vorgeworfen. Ein Prozesstermin stehe noch nicht fest, die Kammer prüfe die Eröffnung der Hauptverhandlung. Nähere Details zu den Vorwürfen wurden nicht genannt. Medienberichten zufolge sollen die 28 und 52 Jahre alten Frauen unter anderem Kleinkinder gezwungen haben, Erbrochenes zu essen, und ihnen nasse Windeln ins Gesicht gedrückt haben. Aushilfen hatten die Ermittlungen ins Rollen gebracht.

Trotz der schweren Anschuldigungen dürfen die Tagesmütter derzeit weiter Kinder betreuen. Die Stadt Magdeburg habe im Dezember 2011 zwar die Pflegeerlaubnis entzogen und alle Kinder in andere Einrichtungen vermittelt, so Stadtsprecherin Cornelia Poenicke. Mit einer Klage dagegen hatten die Frauen aber zunächst Erfolg: Vorläufig dürfen sie weiter Kinder betreuen, zumindest bis zu einem Gerichtsurteil in dem Strafverfahren.

Nach Kenntnis des Jugendamtes betreuen die Frauen derzeit zwei Kinder, sagte Poenicke. Da dies auf privatrechtlicher Basis geschehe, habe die Stadt keine Handhabe. Die Eltern der Kinder seien über die Vorwürfe informiert, das Jugendamt kontrolliere regelmäßig.

In Sachsen-Anhalt werden laut Sozialministerium 580 Kinder in 133 Tagespflegestellen betreut. Der Magdeburger Fall dürfe nicht verallgemeinert werden, hieß es. Unabhängig von ihm sehe das neue Kinderförderungsgesetz auch Kooperationen von Tagespflege und Kitas sowie eine Verpflichtung zu besonderen Qualitätsstandards vor.