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Jugendschöffengericht Jugendschöffengericht: Bewährungsstrafen nach Elektronik-Diebstahl

Von Frank Schedwill 04.07.2004, 15:58

Sangerhausen/MZ. - Das Verfahren gegen den 18-jährigen Komplizen, der ebenfalls aus Kelbra stammt, war bereits im Vorfeld des Prozesses eingestellt worden. Grund: Wegen eines früheren Urteils würde die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht fallen.

Der 18-Jährige hatte am 24. März dieses Jahres im Sangerhäuser Amtsgericht eine eineinhalbjährige Jugendstrafe u.a. wegen Fahrens ohne Führerscheins, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und mehreren Diebstählen erhalten.

Ende Februar war er dabei erwischt worden, als er gemeinsam mit einem gleichaltrigen Kumpel und einem Mädchen (15) in den Kiosk am Roßlaer Bahnhof eingestiegen war. Ein Angestellter überraschte einen der drei Einbrecher und konnte ihn festhalten. Die beiden anderen wurden kurz darauf von der Sangerhäuser Polizei gefasst (die MZ berichtete).