Bevor sich ein Mitglied einem Ausschlussverfahren stellen muss, werden in der Regel vorher eine Rüge und eine Abmahnung erteilt. In schweren Fällen kann sofort der Gang vor das Parteigericht angestrengt werden. Um aus der CDU ausgeschlossen zu werden, kann es reichen, sechs Monate keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt und Mahnungen ignoriert zu haben.
Die Hürden für einen Ausschluss sind hoch. Zum Teil ziehen sich Verfahren über Jahre hin. Die Beschuldigten erhalten die Möglichkeit, sich schriftlich wie mündlich zu den Vorwürfen zu äußern.