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  7. Ermittlungen zum Tag „X“ in Leipzig: Gericht: Durchsuchung bei 19-jährigem Journalisten in Halle war rechtswidrig

Ermittlungen zum Tag „X“ in Leipzig Gericht: Durchsuchung bei 19-jährigem Journalisten in Halle war rechtswidrig

Im Dezember 2023 durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 19-jährigen Journalisten in Halle. Er hatte Fotos von der Demonstration am „Tag X“ in Leipzig im vergangenen Sommer gemacht. Die Polizei wollte damit mögliche Beweise sichern - doch das war rechtswidrig.

27.03.2024, 17:37
Bei Protesten gegen das Urteil im Prozess gegen Lina E. in Leipzig
Bei Protesten gegen das Urteil im Prozess gegen Lina E. in Leipzig (Foto: Robert Michael/dpa)

Halle/Leipzig/EPD - Die Durchsuchung der Wohnräume eines Journalisten, der 2023 von Demonstrationen am sogenannten Tag X in Leipzig berichtet hatte, ist nach Ansicht des Landgerichts Leipzig rechtswidrig. Die Maßnahmen verletzten die Pressefreiheit und den Journalisten in seinen Rechten, teilte das Landgericht Leipzig am Mittwoch mit. (AZ: 2 Qs 2/24 jug)

Das Amtsgericht, das der Durchsuchung zugestimmt hatte, habe erkennbar „weder eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Pressefreiheit getätigt noch einfachste Nachforschungen angestellt“. Das Landgericht Leipzig rügte daher Amtsgericht und Staatsanwaltschaft wegen rechtswidriger Durchsuchung und Eingriff in die Pressefreiheit.

19-jähriger Journalist aus Halle im Fokus der Ermittler

Der 19-jährige Journalist soll Fotos des Demonstrationsgeschehens vom 3. Juni 2023, dem sogenannten Tag X in Leipzig, auf seinem Twitterkanal und anderen Plattformen geteilt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnräume sowie die Beschlagnahme von Handys, Laptops und Speichermedien.

Reaktion auf die Verurteilung von mutmaßlichen Linksextremisten

Laut der Verteidigung verschwieg die Staatsanwaltschaft in dem Antrag, dass der junge Mann als Journalist tätig ist. Im Dezember wurden Wohnräume des Medienschaffenden untersucht und diverse Speichermedien, das Mobiltelefon und das Laptop beschlagnahmt.

Die Proteste am sogenannten Tag X waren eine Reaktion auf die Verurteilung von mutmaßlichen Linksextremisten. Das Oberlandesgericht in Dresden hatte am 31. Mai 2023 gegen eine Frau und drei Männer mehrjährige Haftstrafen unter anderem wegen Überfällen auf Neonazis verhängt.