Nach Auffassung der Richter hat sich damit die Anklage bestätigt, nach der sich der Feuerwehr-Jugendwart aus einem Ort bei Sangerhausen 2009 an einer Zwölfjährigen aus der Jugendfeuerwehr während eines Feuerwehrfestes vergangen haben soll. Tatort, so die Schilderung des Opfers, soll die Herrentoilette des Gerätehauses gewesen sein. Der Angeklagte hatte die Tat jedoch vehement bestritten und aus diesem Grund hatte sein Anwalt auch auf Freispruch plädiert.
Die Richter schenkten jedoch der belastenden Aussage des Mädchens Glauben. Auch ein psychologisches Gutachter zur Glaubwürdigkeit der Zeugin war ausschlaggebend für das Urteil. Zudem wurden zahlreiche Zeugen in der mehrtägigen Verhandlung gehört.
Allerdings ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, Berufung oder Revision einzulegen.