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Betreuung: Sozialgesetzbuch sichert Unterstützung

28.12.2012 15:03 Uhr | Aktualisiert 28.12.2012 20:17 Uhr
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Für Menschen, die sich nicht mehr selbst behelfen können, stellt der Staat einen Betreuer. Im Sozialgesetzbuch ist genau geregelt, welche Rechte und Pflichten er hat.
Hettstedt/MZ. 

Der Betreuer soll mithefen, dass der Betroffene weiterhin ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen kann. Dazu zählt, dass die betreuten Menschen auch die ihnen zustehenden Sozialleistungen erhalten.