Das Geständnis, das er unmittelbar nach der Tat abgelegt hat, wiederholte er gestern: "Ich habe ihn erschossen." In der Wohnung des 52-jährigen Angeklagten in der Südstadt war es im August zu einem Schusswechsel gekommen, bei dem der 50 Jahre alte Bekannte getötet wurde. Doch die Hintergründe blieben auch gestern zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Halle noch unklar.
Denn der Mann, der als Schützenvereinsmitglied auch einen Waffenschein hat, berief sich auf Notwehr: Der Bekannte habe Probleme mit dem Alkohol gehabt und sei lebensmüde gewesen. Mit einem Messer am Hals habe er den Angeklagten gezwungen, ihn zu töten. Er sei mit Schlägen bedroht worden und das Opfer habe ihm gesagt, dass er ihn sonst mit in den Tod zu reiße. In Notwehr habe er den Mann dann erschossen.
Doch dieser Schilderung glaubte die Staatsanwaltschaft nicht und klagte den Mann wegen Totschlags an. "Das war keine Notwehr-Situation", so Anklagevertreter Hendrik Weber. Dagegen sprächen vor allem die elf Pistolenkugeln, die das Opfer sowohl im Bauch, als auch am Rücken und im Kopf getroffen haben - den Ermittlungen nach auch, als der Mann bereits am Boden lag.
Nachbarn schilderten den Angeklagten jedoch als unauffällig, ruhig und hilfsbereit. "Er ist ein harmloser, liebenswerter Mensch", sagte ein Bekannter vor Gericht.