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Untreue-Vorwürfe Untreue-Vorwürfe: Landsberger Ex-Bürgermeister Olaf Heinrich kommt vor Gericht

Von Dirk Skrzypczak 10.08.2018, 13:38

Halle (Saale)/Landsberg - Im Endspurt des Bürgermeisterwahlkampfs in  Landsberg gerät der suspendierte Amtsinhaber Olaf Heinrich (parteilos)  unter Druck. Am Freitag verschickte das Amtsgericht Halle eine Pressemitteilung mit dem Hinweis, dass am 13. August der Strafprozess gegen den 57-Jährigen beginnt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Heinrich und seinem Stellvertreter Christian Hoppe Untreue vor. Beide sind seit dem 26. November 2015 vom Landesverwaltungsamt vorläufig des Amtes enthoben worden, ein in Deutschland einmaliger Fall.

Auch Diziplinarverfahren läuft gegen Landsberger Ex-Bürgermeister

Parallel zum Strafprozess läuft gegen Heinrich ein Disziplinarverfahren. Dennoch tritt er am Sonntag gegen Tobias Halfpap (parteilos), Steffen Müller (Bürgerliste) und Anja Werner (SPD) an.

Im Bezug auf die Vorwürfe gegen ihn hatte sich Heinrich bei einer Bürgerversammlung am 1. August zuversichtlich gezeigt. „Natürlich bin ich wählbar“, erklärte er seinerzeit und fügte an: Er sei sicher, dass das Amtsgericht zu seinen Gunsten entscheide und damit auch das Disziplinarverfahren für ihn ausgehe.

„Seine Aussagen haben uns überrascht“

Nach dem Amtsgericht meldete sich am Freitag auch das Landesverwaltungsamt zu Wort. „Seine Aussagen haben uns überrascht“, sagte Behördensprecherin Denise Vopel der MZ. Natürlich dürfe Heinrich zur Wahl antreten. Allerdings werde das Disziplinarverfahren gegen den Politiker unabhängig vom Strafprozess geführt.

„Wir haben unsere Anklagepunkte eingereicht. Die Angelegenheit liegt  beim Verwaltungsgericht in Magdeburg. Dort ist noch keine Entscheidung gefallen, wann die Verhandlung beginnt“, so Vopel. Die vorläufige Amtsenthebung bleibe bestehen, das gelte übrigens auch für den Fall einer Wiederwahl. Gegen die Suspendierung hatte Heinrich erfolglos in zwei Instanzen geklagt.

Das wird dem Ex-Bürgermeister von Landsberg vorgeworfen

Es sind mehrere Anklagepunkte, mit denen sich das Gericht am Montag und wohl auch bei zwei Fortsetzungsterminen befassen wird. So geht es um ein Grundstücksgeschäft aus dem Oktober 2011. Heinrich soll dem Stadtrat einen Verkaufspreis von 35 Euro pro Quadratmeter vorgeschlagen haben, ohne ein Verkehrswertgutachten eingeholt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft lag der Bodenrichtwert bei 50 Euro pro Quadratmeter.

Der Stadtrat stimmte zwar zu, legte aber fest, dass der Käufer bei Mängeln am Grundstück keinen Anspruch auf eine Preissenkung habe. Doch Heinrich soll wegen eines Starkstromkabels am Stadtrat vorbei die Fläche für 5,50 Euro veräußert haben. Den Schaden für die Stadt Landsberg beziffert die Staatsanwaltschaft mit rund 46.000 Euro.

Auch Vize auf Anklagebank

Auch sein ehemaliger Stellvertreter ist angeklagt. Als Angestellter der Stadt Landsberg, seit Mai 2010 mit Beamtenstatus, war Hoppe im Februar 2010 zum Geschäftsführer der kommunalen Energie Landsberg GmbH bestellt worden und hatte zusätzlich zu seinem Salär als Verwaltungsangestellter noch  ein Grundgehalt von 25.000 Euro pro Jahr kassiert. Ein Deal mit Heinrich.

Die Gesellschaft sollte einen Solarpark betreiben, allerdings hatte Landsberg das Projekt schon im September 2010 an einen Investor verkauft. Die Energie Landsberg GmbH hatte damit ihren Zweck zwar verloren, dennoch blieb die Gesellschaft bestehen - und mit ihr die Bezüge von Hoppe. Und als dieser 2012 von Heinrich beauftragt wurde, eine Studie zu möglichen neuen Geschäftsfeldern der GmbH zu erstellen, soll er dafür extra eine Prämie von 4.000 Euro erhalten haben.

2013 wurde das Geschäftsführergehalt dann nach Erkenntnissen der Anklage auf 20.000 Euro pro Jahr gesenkt, Ende 2013 der Anstellungsvertrag beendet. Hoppe  soll  eine Abfindung von 24.388,89 Euro bekommen haben für die Tätigkeit in einer Gesellschaft, die jahrelang nichts leistete.

Städtische Tochtergesellschaft künstlich am Leben erhalten?

Die Staatsanwaltschaft ist daher überzeugt, dass die Energie Landsberg GmbH bewusst künstlich am Leben gehalten wurde, um die Weiterzahlung des Gehalts zu ermöglichen. Über 75.000 Euro soll der Schaden für die Stadt betragen.

Als Beamter hätte Hoppe im Jahr 4.300 Euro brutto dazuverdienen dürfen und alles  darüber an die Stadt abführen müssen, was nicht passierte.
Unterdessen will Werner Budtke, Sprecher des Amtsgerichts, gar nicht erst den Verdacht einer Wahlbeeinflussung aufkommen lassen. „Wichtige Gerichtstermine veröffentliche ich grundsätzlich immer kurz vor Prozessbeginn. Das ist hier nicht anders.“ Bei einer Verurteilung droht Heinrich eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren. (mz)