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Verwaltungsgericht Verdacht auf Misshandlung: Arbeitsverbot für Erzieherinnen

Von dpa Aktualisiert: 11.11.2022, 05:07
Spielzeug liegt in einer Kita.
Spielzeug liegt in einer Kita. Sebastian Gollnow/dpa/Illustration

Göttingen/Duderstadt - Zwei Betreuerinnen einer Kindertagesstätte im Kreis Göttingen dürfen wegen der möglichen Misshandlung von Kindern vorerst nicht mehr arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren beschlossen, wie ein Sprecher am Mittwoch bestätigte. Die beiden sollen Kita-Kinder zum Essen gezwungen haben - auch mit Gewalt.

Dar Arbeitsverbot gelte bis zum Abschluss eines Strafverfahrens gegen die beiden Erzieherinnen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Juli hatte zunächst der Träger der Einrichtung, das Bistum Hildesheim, die beiden freigestellt - nach einigen Monaten aber wieder unter Auflagen arbeiten lassen. Eltern klagten dagegen nun vor dem Verwaltungsgericht. Zuvor hatte das „Göttinger Tageblatt“ darüber berichtet.

Weitere Angaben zu dem Verfahren machte das Verwaltungsgericht am Mittwoch zunächst nicht, mit Verweis auf die noch nicht zugestellten Beschlüsse.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die zwei Erzieherinnen wegen des Verdachts auf Misshandlung Schutzbefohlener. Ausgang der Ermittlungen war eine Anzeige Anfang Juli. Nähere Angaben zu den mutmaßlichen Täterinnen oder den Opfern machte die Staatsanwaltschaft bisher nicht.