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Entmündigung: Zum 1. Januar 1992 ist die Entmündigung abgeschafft und durch eine rechtliche Betreuung einer volljährigen Person, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht allein regeln kann, ersetzt worden. Auch die Vormundschaft über Erwachsene, die früher durch eine Entmündigung eintrat, gibt es seitdem nicht mehr. Die Vormundschaft existiert nur noch für Minderjährige.
Betreuung: Für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, kann das zuständige Vormundschaftsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzliche Vertretung in genau festgelegten Bereichen, z. B. Vermögensangelegenheiten oder Gesundheitssorge, bestellen.