Wie Silvia Niemann von der Staatsanwaltschaft Magdeburg auf Anfrage der Ascherslebener Zeitung mitteilte, sei das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung Mitte Oktober gegen Auflagen eingestellt worden:
Gegen einen der beiden Beschuldigten wurde eine Geldauflage verhängt und mit dem anderen ein Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart, erklärte sie. Beschuldigt waren ein Bereitschaftspolizist aus Magdeburg und ein sogenannter Beamter auf Widerruf, der sich noch in der Ausbildung an der in Aschersleben ansässigen Fachhochschule Polizei befindet, die Schlägerei vor einem Lokal in der Ascherslebener Keplerstraße angezettelt zu haben. Gegen 1.15 Uhr kam es zunächst zu einem Wortgefecht und im weiteren Verlauf zu Handgreiflichkeiten. Dabei wurde mindestens eine Person verletzt, die ambulant im Klinikum behandelt werden musste.
Auch wenn sich die Männer zur Tatzeit nicht im Dienst befanden: Das sogenannte Leitbild der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt als verpflichtendes Wertesystem, gilt auch in der Freizeit. Ob und inwiefern sich vor dem Hintergrund der Vorfall disziplinarrechtlich auswirkt, war am Montag nicht mehr in Erfahrung zu bringen.