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Neugier kommt in Sachsen-Anhalt teuer

Von Bose bemängelt hohe Gebühren bei Auskunftsbegehren.

Neugier kommt in Sachsen-Anhalt teuer

VON HENDRIK KRANERT -RYDZY

MAGDEBURG/MZ - Auskunftsbegehren nach dem Informationszugangsgesetz können in Sachsen-Anhalt teuer werden. Bis zu 1 000, im Extremfall bis zu 2 000 Euro werden fällig, wenn ein Bürger in einer Behörde Akten einsehen oder gar kopiert haben will.

Kostenfreiheit gefordert

Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Harald von Bose, kritisierte gestern die laut Zugangsgesetz erhobenen Gebühren als die "teuersten in ganz Deutschland, das könnte Bürger abschrecken einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen". Von Bose plädierte daher für eine grundsätzliche Kostenfreiheit. Bislang ist allerdings erst ein Fall bekannt, in dem die Grenze von 1 000 Euro erreicht wurde. Zumindest müssten aber die Bürger bei Antragstellung eine Art Kostenvoranschlag erhalten, um nicht von hohen Gebühren abgeschreckt oder gar überrascht zu werden. Tatsächlich scheint die Zahl der bisher gestellten Anträge sehr übersichtlich. So registrierte das Landesverwaltungsamt seit In-Kraft-Treten des Gesetzes vor zwei Jahren 19 Anträge, beim Landesamt für Verbraucherschutz waren es vier und im Sozial- und Innenministerium je drei.

Zudem gab es im Innenministerium bislang 44 Berichte aus diversen Behörden zur Überarbeitung des Gesetzes. Landesbeauftragter von Bose hat im gleichen Zeitraum 121 allgemeine Anfragen zum Gesetz registriert sowie 33 Beschwerden bearbeitet. Diese hätten in den meisten Fällen zur Zufriedenheit des Antragstellers bearbeitet werden können. "Das Gesetz ist noch neu, da braucht es auch in den Behörden Zeit, sich umzustellen", so von Bose. Das Informationszugangsgesetz beendete mit seiner Einführung im Oktober 2008 die bisherige Praxis des Amtsgeheimnisses. Fortan konnte und kann jeder Bürger Einsicht in jedwede Akte beantragen, egal ob er von dem Vorgang betroffen ist oder nicht. Ausnahmen gibt es, wenn der Datenschutz Dritter oder Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse berührt sind. Hier wird das Auskunftsbegehren generell versagt.

Einsicht auch in Verträge?

Von Bose findet, dass gerade das Verbot der Akteneinsicht im Fall von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen "nicht mehr zeitgemäß ist" und fordert eine Überarbeitung. Grundsätzlich sollten etwa alle Verträge, die die Öffentliche Hand mit Unternehmen schließt, auch einsehbar sein.



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