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Mit falscher Markierung in Irre geführt

Amtsgericht verwirft Berufung und schickt Angeklagten hinter Gitter.

Mit falscher Markierung in Irre geführt

DESSAU-ROSSLAU/MZ/TST - Es war zu spät, als M. die Flucht nach vorn antrat. "Sie wussten ja schon, was kommen wird", ließ Richter Stefan Caspari den Angeklagten wissen. Erst kurz vor Urteilsverkündung präsentierte M. eine neue Erklärung für sein Tun: er habe sich geirrt, nicht die Zeugen.

Kurz vor Weihnachten war die Berufungsverhandlung am Dessauer Landgericht gestartet. In erster Instanz war der mehrfach vorbestrafte Ingolf M. aus dem nördlich von Wittenberg gelegenen Dörfchen Weddin zu einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt worden. M. habe auf anderer Leute Grundstücke Birken und Kiefern fällen lassen, war das Amtsgericht überzeugt (MZ vom 23. Dezember). Mit nicht einmal 500 Euro war der materielle Schaden gering.

Dabei gehörte M. selbst ein Stück Wald zwischen Weddin und Kropstädt. Die Bäume indes ließ er auf benachbarten Grundstücken schlagen. Als die Eigentümer das bemerkten, suchten sie M. auf, wollten die Sache gütlich und unkompliziert regeln - M. ließ sie abtreten, beharrte darauf, auf seinem Grundstück Holz geerntet zu haben.

Diebstahl kann man, wie die meisten Straftaten, nicht fahrlässig begehen. Und man kann durchaus anderer Leute Besitz an sich nehmen, ohne deshalb verurteilt zu werden, nämlich dann, wenn ein Tatbestandsirrtum vorliegt. Die Materie wächst gern ins extrem Komplizierte aus; für die einfachen Fälle reicht der in juristischen Lehrbüchern immer wieder bemühte Regenschirm als Beispiel: Wer in der Gaststätte einen Schirm mitnimmt irrig meinend, es handele sich um den eigenen Wasserabweiser, hat ohne Diebstahls-Vorsatz gehandelt und kann mithin nicht bestraft werden.

M. hatte an zwei Straßenbäumen blaue Markierungen anbringen lassen, die angeblich die Grenzen seines Waldgrundstücks markierten. Nur taten sie das nicht. Vielleicht hätten Caspari und die beiden Schöffen es akzeptiert, wenn M. von Anfang an eingeräumt hätte, die falschen Bäume abgehackt zu haben, weil er sich schlicht vermessen habe und die Holzfäller in der irrigen Annahme losgeschickt habe, die würden ihre Kettensägen auf seinem Grundstück anwerfen.

Das aber tat M. nicht. Vielmehr widersprach er in der Berufungsverhandlung mehreren Zeugen, die unabhängig voneinander die Kreuze an ganz anderen Stellen gesehen haben wollten, als von M. behauptet. Caspari schwante zu diesem Zeitpunkt bereits, dass M.´s Einlassungen nicht stimmig sein konnten: Wenn er die Markierungen absichtlich falsch gesetzt habe und Zeugen der Lüge bezichtige, sei das "ein ganz dickes Ding". Die Lage zu überprüfen, schickte Caspari Polizisten los.

Und die fanden M.´s Grenzmarkierungen dort, wo bereits die Zeugen sie gesehen hatten. Für Caspari stand damit fest. M. hatte sich nicht geirrt, hatte vielmehr die Zeichen bewusst falsch gesetzt. Irrtum ausgeschlossen - Strafe möglich.

Das Gericht verwarf sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch jene der Verteidigung. Sofern das Urteil Rechtskraft erlangt, wird M. für ein Jahr ins Gefängnis müssen, dazu kommen noch einige Monate aus einer vorherigen Verurteilung, die zur Bewährung ausgesetzt waren. Denn M. hatte mitten in der Bewährungszeit Holz gemacht.

Wirklich üble Auswirkungen hat das Urteil für M.´s Mutter. Hochbetagt wird sie wohl ins Heim ziehen müssen, weil ihr Sohn sie nicht mehr pflegen kann. Nur diese mögliche Folge, gab Caspari dem Angeklagten mit, hätte er vor der Baumfäll-Aktion bedenken müssen.



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