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VON KLAUS ADAM
MÖNCHENHÖFE/MZ - "Es kann doch nicht sein, dass einfach Grundstücksgrenzen verschoben werden", ärgert sich Ralf Pätzold. Doch offensichtlich ist es in Mönchenhöfes Dorfstraße so geschehen. Und nicht nur dort, wie die MZ bei ihren Recherchen erfuhr. Aufmerksam auf den Umstand wurde Pätzold eigentlich mehr oder weniger durch einen Zufall. Der Wasser-und Abwasserzweckverband Jessen hatte ihn darüber informiert, dass jener die Rechte an der Trinkwasserleitung besitzt, die quer unter Pätzolds Hof und noch ein Stück unter der Einfahrt verläuft, wo sie endet. "Zu DDR-Zeiten, als die Wasserleitungen im NAW-Einsatz gebaut wurden, hat man sie dort lang gelegt, wo Platz war. Offenbar wollte man hier dafür die Straße nicht aufreißen", erläutert der Mönchenhöfener.
"Es kann nicht sein, dass einfach Grenzen verschoben werden. Ralf Pätzold Betroffener
Doch das war lange, bevor er das Haus in dem Jessener Ortsteil kaufte. Das tat er erst im Jahr 1993. Inzwischen war ein Rechtsbereinigungsgesetz erlassen worden, das in diesem Fall dem Eigentümer der Wasserleitung, das ist der Verband, die Rechte daran auch sichert. "In den letzten zwei, drei Jahren haben wir nichts anderes gemacht, als das Gesetz mit Leben zu erfüllen", erklärt Jürgen Witzke. Er ist im Wasser- und Abwasserzweckverband Jessen für die Grundstücksfragen zuständig. Die Immobilieneigentümer haben dafür eine gewisse Entschädigung erhalten. Die dem entsprechenden Schreiben beigefügte Karte machte Ralf Pätzold dann stutzig. Dick und violett eingetragen sind darin die Grundstücksgrenzen, die der WAZV zur Grundlage seiner Berechnungen nahm. Doch, und das ist der Punkt des Anstoßes: Sie stimmen nicht mit denen überein, die Pätzold bis dato für sein Grundstück annahm und wie sie auf dem Liegenschaftsauszug vermerkt sind, der mit den Kaufunterlagen fürs Haus bei der Bank liegt.
Jürgen Witzke vom Wasser- und Abwasserzweckverband erklärt das so: "Früher arbeiteten wir mit Gemarkungskarten, jetzt ist alles digital. Die ursprünglichen Flurkarten stammten aus der Mitte des 18. Jahrhunderts." Nicht lange nach der Wende habe daher die Katasterbehörde das Territorium "überfliegen" lassen. Es lief eine Vermessungsaktion per Satellit, wie die MZ damals berichtete. Möglicherweise resultieren die registrierten Vermessungsfehler aus damaligen Ungenauigkeiten.
"Wir können nur die Karten verwenden, die uns das Katasteramt in Dessau-Roßlau auf Antrag zur Verfügung stellt", macht Jürgen Witzke klar. "Wenn die fehlerbehaftet sind, müssen wir damit leben." Er wisse aber, dass es ähnliche Ungenauigkeiten auch in anderen Orten gibt. Witzke erinnert sich an einen Fall, wo ein Haus auf der Karte gar nicht auftauchte, weil es wegen eines großen Baumes "von oben" nicht zu erkennen war. "Dächer wurden neu gedeckt, wobei sich Dachüberstände verändert hatten", ergänzt Witzke eine weitere mögliche Fehlerquelle.
Die MZ schilderte das Problem dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation in Magdeburg. Dessen Leiter, Prof. Dr.-Ing. Klaus Kummer, hatte für die Betroffenen eine erfreuliche Mitteilung: Wenn solche Unstimmigkeiten vermutet werden, dann können die Grundstückseigentümer die Liegenschaftskarten überprüfen lassen. Ohne, dass den Betroffenen dafür Kosten entstehen, so Kummer.

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