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Angeklagter sieht seinen Wald vor lauter Bäumen nicht

JUSTIZ Weil er fremde Birken fällen ließ, steht ein älterer Herr vor Gericht.

Angeklagter sieht seinen Wald vor lauter Bäumen nicht

VON THOMAS STEINBERG

WITTENBERG/DESSAU/MZ - Zwischenzeitlich sah Richter Stefan Caspari die kleine Versammlung aus dem Gerichtssaal in Autos sitzen und gen Weddin steuern, einem der winzigen Nachbarn des etwas größeren Kropstädt; beide Dörfer sind inzwischen formal Teil Wittenbergs, doch ist die Schlosskirche weiter entfernt als die Landesgrenze zu Brandenburg.

Zwischen Weddin und Kropstädt erstreckt sich ein Wald. Ingolf M. ist hier aufgewachsen, der Wald war sein Spielplatz. Vor etwa zwei Jahren erbte M. einen Streifen seines früheren Spielplatzes: etwa 50 Meter breit und mehr als doppelt so lang. Der Vater hatte um die Jahrtausendwende ein Stück Wald als Geldanlage erworben.

Vom Amtsgericht Wittenberg wurde M. zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Nun steht er vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Dessau, sein Fall wird neu verhandelt, so wie er, ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls in Berufung gegangen. Ihr sind ein Jahr Freiheitsstrafe zu wenig. Erhalten hat die M. wegen Holzdiebstahls. Der Schaden liegt bei nicht einmal 500 Euro, das harte Urteil ist vor allem mit Ingolf M.s Vorstrafen erklärbar. Das M. selbst keinen einzigen Baum gefällt hat, beschert ihm keine Entlastung - er hat eine Forstwirtin und einen Helfer angeheuert, damit die die Säge führen. Beide, so sah es die Vorinstanz als erwiesen an, waren von M. überzeugt worden, in dessen Wald zu arbeiten. M., so erklären es Juristen, hat sich der beiden als "Werkzeug" bedient und wurde so zum mittelbaren Täter - jedenfalls laut Amtsgerichtsurteil.

M. geht aufs Rentenalter zu, hat wohl einige Zeit im Ausland gearbeitet und sich nach seiner Rückkehr in die Heimat vorgestellt, mit Holz Geld machen zu können. Er holte sich einen Partner fürs Marketing, der ebenso viel von Wald verstand wie M. - nichts. Weil er seinen eignen vor lauter Bäumen nicht sah, ging er zum Chef der lokalen Jagdgenossenschaft. Der rollte eine Karte aus, erklärte M., wo sein Grundstück liege und gab einen Tipp, dass er einen Bienenwagen als Fixpunkt wählen sollte, um mit einem Maßband sein Stück Wald ausfindig zu machen. Die linke und rechte Grenze markierte er mit blauer Farbe an zwei Bäumen. Als das geschehen war, holte er die beiden Baumfäller, deutete auf die Markierung, ging mit ihnen in den Wald, zeigte, wo sie Birken und Kiefern schlagen sollten und ließ sie allein arbeiten.

Mindestens sechs der von Caspari geladenen Zeugen vermochten sich an die blauen Hoheitszeichen zu erinnern. Von deren Existenz konnte man also getrost ausgehen. In einem zentralen Punkt wollten sich die Aussagen nicht decken: Bis auf einen Zeugen verschoben alle anderen die Randmarken gegenüber M.s Angaben um 50 oder 75 Meter. Bei den handtuchschmalen Wäldchen in der Nachbarschaft Weddins macht das sehr viel aus: Jeweils 16 Kiefern und Birken soll M. zwar innerhalb der von ihm gesetzten blauen Grenzen schlagen lassen haben - und damit in Wäldern von zwei Nachbarn. Beide versuchten, mit M. zu reden. "Eh, du hast dich einfach geirrt", will einer gesagt haben, lass uns die Sache regeln, und gut ist. Es ging um 300 Euro. Als M. nicht einlenken wollte, war sein Waldnachbar überzeugt: "So irren kann man nicht."

Oder doch? Das könnte ihm einen Strafnachlass bescheren. Andererseits ließ Caspari schon Befindlichkeiten erkennen: Sollte sich erweisen, dass M. die Zeichen absichtlich falsch gesetzt und überdies andere vor Gericht der Lüge bezichtigt habe, sei das ein "ganz dickes Ding". Selbst mit Angeklagten, Verteidiger und Staatsanwalt und Schöffen nach Weddin zu fahren, darauf verzichtete Caspari. Polizisten sollen jetzt nach den blauen Malen suchen. Die Verhandlung wird am 10. Januar fortgesetzt.

Ein dickes Ding.

Stefan Caspari

Richter



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