1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Urteil: Urteil: BGH erschwert Führerscheinentzug bei Straftaten

Urteil Urteil: BGH erschwert Führerscheinentzug bei Straftaten

30.05.2005, 15:53
Der aktuelle EU-Führerschein (l.) neben einer bisherigen deutschen Führerschein. (Foto: dpa)
Der aktuelle EU-Führerschein (l.) neben einer bisherigen deutschen Führerschein. (Foto: dpa) dpa

Karlsruhe/dpa. - Den Entzug von Führerscheinen im Zusammenhangmit Straftaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anstrengere Bedingungen geknüpft. Nach einer am Montag veröffentlichtenEntscheidung des Großen Senats für Strafsachen könne zum Beispiel vondemjenigen, der für ein Verbrechen ein Auto benutzt habe, nichtautomatisch auch der Führerschein einbehalten werden. Maßstab sei die richterliche Beurteilung der künftigen Gefährlichkeit des Angeklagtenfür den öffentlichen Straßenverkehr. (AZ: GSSt 2/04 - Beschluss vom27. April 2005)

Im jetzt höchstrichterlich entschiedenen Rechtsstreit ging es umdie Frage, ob in Fällen, in denen der Täter ein Fahrzeug benutzt hat,der Entzug der Fahrerlaubnis auch der Kriminalitätsvorbeugung oderallein der Sicherheit des Straßenverkehrs dient. In den dreibehandelten Fällen hatten die jeweiligen Täter Autos fürScheckkartenbetrug an Tankstellen, den Abtransport von Diebesgut bzw.dem Drogentransport genutzt. In den Prozessen war den Angeklagtenneben einer Freiheitsstrafe jeweils auch der Führerschein entzogenworden. Für den BGH ist es jedoch nicht selbstverständlich, dassStraftäter gleichzeitig auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheitbedeuten müssen.