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Amtsgericht Aschersleben Amtsgericht Aschersleben: Mann sammelt Kinderpornos "aus Gewohnheit"

Von Anne Schneemelcher 12.03.2015, 16:15
Ein Datenträger mit dem Titel „Kinderpornographie“ im Laufwerk eines Notebooks
Ein Datenträger mit dem Titel „Kinderpornographie“ im Laufwerk eines Notebooks dpa/symbol Lizenz

Aschersleben - 16.000 Bilder und etwa 2.000 Videodateien mit kinderpornografischen Darstellungen hat ein Ascherslebener auf diversen Datenträgern abgespeichert. Bei einer Durchsuchung im April 2012 stellten Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) die Dateien sicher. Der Angeklagte hatte sich am vergangenen Mittwoch vor dem Amtsgericht Aschersleben zu verantworten. „Es gibt da keine Diskussion - ich habe das gemacht und bereue es bitter“, sagt der gebürtige Leipziger, Jahrgang 1962, dem Gericht.

Der Mann ist der Staatsanwaltschaft bekannt. Bereits im Dezember 2008 wurden Bilder und Videos mit verbotenen Inhalten bei dem Ascherslebener sichergestellt. Jedoch nicht in der Menge, wie bei der Durchsuchung 2012. Aus den Auswertungen des LKA geht hervor, dass der Angeklagte vorwiegend Darstellungen von Kindern abspeicherte, die nicht älter als 14 Jahre waren. Aber auch Jugendliche seien auf den Bildern und Videos zu sehen, hieß es.

Im September 2012 wurde der Angeklagte zum ersten Mal auf der Grundlage der ersten Durchsuchung von 2008 verurteilt. Das Gericht erlegte ihm eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dazu eine Geldstrafe, Ableistung von freiwilligen Stunden sowie eine Therapie bei einem Sexualtherapeuten.

Sexualtherapeut soll Einschätzung abgeben

„Welcher Teufel hat Sie nach diesem Verfahrung nur geritten, wieder Dateien zu speichern?“, fragte der Staatsanwalt den Angeklagten bei der Verhandlung am Mittwoch. Der kann das nicht erklären und schiebt es auf die „Macht der Gewohnheit“.

Um ein Urteil für die Gesamtangelegenheit aus beiden Verfahren zu bilden, sprach sich Richter Robert Schröter für einen Fortsetzungstermin aus. Dann soll die Bewährungshelferin und der behandelnde Sexualtherapeut eine Einschätzung zum Zustand des Angeklagten geben.

Seit vergangenem Jahr arbeitet der in Österreich als Kranführer. So lange das Verfahren wegen Kinderpornografie gegen ihn läuft, wird der Mann pendeln. Gleichzeitig bemüht er sich, sich weiterhin mit dem Therapeuten zu treffen, denn nach eigenen Aussagen tun ihm die Gespräche gut. Trotzdem habe er, so der Richter, mit einer höheren Strafe zu rechnen, als bei dem vorangegangenen Verfahren.

Vor Gericht beteuert der Angeklagte, dass er nach der Durchsuchung 2012 keine weiteren Dateien mit kinder- oder jugendpornografischen Inhalt abgespeichert habe. Einen alten Computer mit 48 Dateien hat er der Polizei freiwillig im November überlassen. (mz)