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Prozess Prozess: Das Rätsel aus Zelle 5

Von KATRIN LÖWE 12.01.2011, 11:14

MAGDEBURG/MZ. - Sie haben draußen ihre Banner auf den Fußboden gelegt. "Brecht das Schweigen für Wahrheit und Gerechtigkeit" steht darauf in großen Lettern. Im Hintergrundlehnen drei schwarze Pappsärge an der Wand des Magdeburger Landgerichts. Auf einem davonklebt das Foto von Oury Jalloh.

Seit sechs Jahren kämpft die Initiative in Gedenken an den 23-jährigen Asylbewerber aus Sierra Leone um die Aufklärung der Umstände, die zu seinem Tod in einer Dessauer Polizeizelleführten. Vehement gehen Menschenrechtler und Mitglieder der afrikanischen Community seitdem immer wieder in die Öffentlichkeit, während Stadt und Polizei drei Jahre brauchen, ehe es zumindest auch ein offizielles Gedenken an Jalloh gibt. Wie groß seine Hoffnung ist, dass in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Magdeburg alles ans Tageslicht kommt? "Wenn ich ehrlich bin: gering", sagt Mouctar Bah. Oury Jalloh, der Mann, der am 7. Januar 2005in der Polizeizelle verbrannte, war sein Freund.

Kritik an Aussage von Beamten

Es ist gut zwei Jahre her, dass ein Richter am Dessauer Landgericht nach 60 Verhandlungstagen frustriert konstatierte, keineswegs zu wissen, was an jenem 7. Januar 2005 wirklich in Zellefünf passierte. Es hagelte Kritik von ihman widersprüchlichen und falschen Aussagen von Polizisten, die eine Aufklärung verhindert hätten - "all diese Beamten sind eigentlich welche, die in diesem Land nichts zu suchen haben." Deutliche Worte. Die Zeugen werden jetzt am Magdeburger Gericht erneut gehört. Ob sie etwas anderes sagen? Die Polizei wehrt sich gegen den Vorwurf, im Korpsgeist zu vertuschen.

Oury Jalloh war am Morgen jenes 7. Januar in Dessau-Roßlau mit ins Polizeirevier genommen worden, nachdem sich vier Frauen der Stadtreinigung von dem Betrunkenen belästigt fühlten. Stundenspäter - Jalloh lag inzwischen in der Gewahrsamszelle, Hände und Füße waren am Boden fixiert – ertönte ein Brandalarm aus der Zelle. Die Anklage wirft dem damaligen Dienstgruppenleiter Andreas S. vor, ihn zweimal weggedrückt zu haben. Erst, als auch ein Lüftungsmelder ansprang, habe er sich auf den Weg in die Zelle begeben. Zu spät für Jalloh. Der 23-Jährige starb an einem Hitzschock.

Doch am Ende heißt es im Dessauer Urteil, Andreas S. hätte auch nicht rechtzeitig in der Zelle sein können, wenn er sofort losgerannt wäre statt den Alarm zweimal wegzudrücken, ein Telefonat mit seinem Chef zu führen und unterwegs nochmal umzukehren, um die Schlüssel für die Fußfessel zu holen. Es ist ein Urteil, das am 7. Januar 2010 - Jallohs fünftem Todestag- vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben wird. Mit dem Vermerk, es gebe Beweislücken, auch bei der angenommenen Zeitschiene.

Am ersten Prozesstag am Magdeburger Landgerichtschweigt der 50-jährige Angeklagte. Er hat eine schriftliche Erklärung an das Gerichtverfasst, die er jedoch nicht verlesen will. Nach zwei schweren Krankheiten sei er psychisch nicht in der Lage, alles zu verarbeiten, sagt sein Anwalt Attila Teuchtler. In der Erklärung beschreibe S. den Tag, wie er ihn erinnere. "Das ist sechs Jahre her, da sind nicht mehr alle Erinnerungen klar." Dennoch komme er zum Schluss, dass er Jalloh nicht hätte retten können.

Für die Gedenkinitiative, internationale Prozessbeobachter und vor allem die Anwälte von Oury Jallohs Familie fangen die Fragen aber schon vielfrüher an, bei der Entstehung des Feuers. "In Dessau ist anderthalb Jahre nur darüber gesprochen worden, was nach dem Brandausbruchpassiert ist", kritisiert Marc Bellinghausen von der Initiative. Anklage und Gericht gingen davon aus, dass Oury Jalloh selbst das Feuer auf einer schwer entflammbaren Matratze entfacht hat, auf der er lag. Trotz Fixierung und 2,98 Promille Alkohol im Blut? Anwältin Gabriele Heinecke will notfalls neue Gutachten, die sagen, ob dies wirklich möglich war.

Viele offene Fragen

Auch wenn ja, bleiben offene Fragen. Zum Verhalten von Beate H., einer Kollegin, die Andreas S. zunächst schwer belastete, in den Ermittlungen und im ersten Prozess aber immer mehr davon abrückte. Wurde auf sie Druck ausgeübt? Was ist mit der ominösen Flüssigkeitslache, die mehrere Beamte an jenem Tag in der Zelle bemerkten, aber nicht untersuchen ließen? Oder: "Gibt es ein lautloses Verbrennen?" Der Dessauer Opferberater Marko Steckel sieht darin eine der Aufgaben, die der BGH den Magdeburger Richtern mitgab. Hat Jalloh beim Versuch, die Matratze anzuzünden, vielleicht vor Schmerzen geschrien, lange bevor der Rauchmelder anging? Das hätte S. hören müssen, ihm wäre mehr Zeit zur Rettung geblieben.

Für die Nebenklage ist das Urteil des Bundesgerichtshofs eine Bankrotterklärung für das Dessauer Gericht. Verteidiger Attila Teuchtler spricht dagegen von einer "ordentlichen Beweisaufnahme", die im schriftlichen Urteil nur nicht deutlich und ausführlich genug beschrieben gewesen sei. Er ist sich eines erneuten Freispruchs sicher.

21 Prozesstage sind jetzt geplant, vorerst. Am ersten gibt es wenig Erhellendes. Eine der Frauen, die damals von Jalloh belästigt wurden und die Polizei riefen, äußert sich widersprüchlich, kann sich an vieles nichterinnern. Sechs Jahre sind eine lange Zeit.

Der angeklagte Polizist Andreas S. (l) steht am Mittwoch zum erneuten Prozessauftakt vor dem Landgericht Magdeburg neben seinem Anwalt Attila Teuchtler. (FOTO: DPA)
Der angeklagte Polizist Andreas S. (l) steht am Mittwoch zum erneuten Prozessauftakt vor dem Landgericht Magdeburg neben seinem Anwalt Attila Teuchtler. (FOTO: DPA)
dpa-Zentralbild